Mehrere hundert Personen haben am Samstagnachmittag vor dem Bundeshaus in Bern gegen die Abschiebung von Asylsuchenden nach Kroatien protestiert. Die Schweiz müsse Flüchtlingen eine «würdige Aufnahme» bieten, forderten sie.
Kroatien sei für Flüchtlinge kein sicheres Land, in das sie zurückgeschickt werden könnten. Davon zeugten zahlreiche Berichte über menschenunwürdige Behandlung und Gewalt, die Flüchtlinge in Kroatien erfahren hätten, betonten Sprechende an der Kundgebung.
Die Schweiz müsse Rückführungen nach Kroatien und in andere Länder, in denen Menschenrechte von Asylsuchenden verletzt würden, sofort einstellen. Stattdessen sollten alle Personen, die Asyl beantragen und sich in der Schweiz aufhalten, würdig aufgenommen werden. Den Betroffenen sei Zugang zu allen medizinischen Behandlungen zu gewähren, die sie benötigten, um sich nach den erlittenen Traumata ihrer Flucht erholen zu können.
An der von der Neuenburger Organisation «Droit de Rester» (Bleiberecht) und weiteren Partnerinnen und Partnern organisierten Kundgebung beteiligten sich zahlreiche Migrantinnen und Migranten. Die bewilligte Kundgebung verlief friedlich.
Im Dublin-Abkommen ist geregelt, welcher Mitgliedsstaat für die Prüfung eines Asylgesuches zuständig ist. Dublin-Staaten sind alle EU-Mitgliedstaaten sowie die vier assoziierten Staaten Schweiz, Norwegen, Island und das Fürstentum Liechtenstein.
Stellt eine asylsuchende Person in der Schweiz ein Asylgesuch, muss die Schweiz zunächst prüfen, ob sie für die Durchführung des Asylverfahrens dieser Person zuständig ist oder ob sie bereits in einem anderen Dublin-Staat erfasst wurde. Ist dies der Fall, wird die Person an den zuständigen Staat überstellt.
Hier setzt die Kritik zahlreicher Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen an. Flüchtlinge würden unwürdig herumgeschoben und in manchen Ländern unmenschlichen Bedingungen ausgesetzt. (sda)