Jordanien verweigert teilweise Waffenkontrolle der Schweiz
Jordanien hat vergangenes Jahr einer Schweizer Delegation die Kontrolle von aus der Schweiz exportierten Waffen teilweise verweigert. Das zeigt ein Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft, über den das Schweizer Radio und Fernsehen am Dienstag berichtete.
Länder, die Schweizer Waffen importieren, dürfen diese nicht weitergeben. Ob sich das Kriegsmaterial weiterhin im Land befindet, kann die Schweiz bei sogenannten Post-shipment Verifications (PSV) vor Ort überprüfen. Erst da zeige sich, wie ernst das Bestimmungsland die zwischenstaatliche Verpflichtung tatsächlich nehme, schreibt das Seco in dem Bericht.
Das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) erhielt den Bericht gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip und stellte ihn der Nachrichtenagentur Keystone-SDA zur Verfügung.
Jordanien erfüllte die PSV von Anfang Februar 2025 nicht, wie das Seco schreibt. Denn bei gewissen Waffen habe keine Überprüfung vorgenommen werden dürfen. Auch fehlte von einzelnen Waffen «jede Spur», wie aus dem Bericht hervorgeht. Um welche Waffen es sich konkret handelt, geht aus dem teils geschwärzten Papier nicht hervor.
Gewisses Kriegsmaterial konnte die Schweizer Delegation demnach aber ohne Weiteres überprüfen. Die jordanischen Behörden hätten angeboten, sich nach Auffinden der Waffen bei der Schweizer Botschaft in der Hauptstadt Amman zu melden.
Das Seco hatte von 2014 bis 2019 die Ausfuhr von Maschinenpistolen, Pistolen, Schalldämpfern und Gewehren nach Jordanien bewilligt, wie aus dem Bericht weiter hervorgeht. Der Export erfolgte demnach im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Bei künftigen Gesuchen von Jordanien für den Export von Schweizer Kriegsmaterial werde das Resultat der PSV in den Entscheid einfliessen, schreibt das Seco.
Keine Lieferungen an die Türkei
Das Seco führte 2025 fünf Einsätze durch. Nebst Jordanien, Nordmazedonien, Island und Südkorea wurde auch die Türkei kontrolliert. Dort sei der Empfang der Schweizer Delegation für die Inspektion «eher kühl» gewesen, heisst es im Seco-Bericht. In der Folge hätten die türkischen Behörden nicht alle verlangten Waffen vorzeigen können.
Die Türkei habe von Beginn weg darauf hingewiesen, dass bestimmte Waffen fehlen würden. Das Seco bewertete die Prüfung als «teilweise erfüllt», darum seien neue Kriegsmaterialexporte an staatliche Endempfänger in der Türkei zurzeit nicht bewilligungsfähig. Neue Kriegsmateriallieferungen aus der Schweiz sind aber derzeit wegen der Lage im Land sowieso nicht zulässig.
Seit der Einführung der Kontrollen vor über zehn Jahren habe die Schweiz rund 70 Prüfungen in 42 Ländern durchgeführt, berichtete SRF. Verstösse seien im Weiteren unter anderem im Fall von Ghana, dem Libanon, der Slowakei und Indien bekannt.
Gemäss den heutigen Regeln müssen – mit Ausnahme einer Gruppe westlicher Länder – alle Staaten beim Kauf von Rüstungsgütern garantieren, dass sie das Material nicht ohne Zustimmung der Schweiz weitergeben und dass sie Kontrollen vor Ort akzeptieren.
Bald Volksabstimmung
Bei der Kriegsmaterialausfuhr könnte es in Zukunft jedoch Änderungen geben, denn das Kriegsmaterialgesetz kommt vors Volk. Eine Allianz aus SP, Grünen, EVP und Nichtregierungsorganisationen reichte Mitte April ein Referendum mit über 75'000 Unterschriften gegen die vom Parlament beschlossenen Lockerungen bei der Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial ein.
Die Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes erlaube einen «totalen Freipass» bei Exporten in 25 Länder, darunter die USA, kritisiert das Komitee. Schweizer Waffen dürften nicht in zivilen und internationalen Konflikten eingesetzt werden oder in den Händen von Regimen landen, die die Menschenrechte schwerwiegend verletzen.
Die Allianz Sicherheit Schweiz warnt hingegen, dass ohne eine Anpassung des Kriegsmaterialgesetzes «die noch verbliebene Rüstungsindustrie» in der Schweiz «und mit ihr über 150'000 Arbeitsplätze komplett verschwinden» würden.
Wiederausfuhr im Visier
Im Dezember hatten die eidgenössischen Räte mit Rücksicht auf Schweizer Rüstungsbetriebe die Exportregeln von Kriegsmaterial aufgeweicht. Unter anderem werden die Nichtwiederausfuhrerklärungen in den allermeisten Fällen abgeschafft. Das bedeutet, dass Schweizer Kriegsmaterial ohne Auflagen wieder ausgeführt werden könnte.
Die Abstimmung über das Kriegsmaterial-Referendum wird voraussichtlich entweder am 27. September oder 29. November stattfinden. Der Bundesrat muss den Abstimmungstermin noch festlegen. (pre/sda)
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