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EU-Parlament stimmt für verschärfte Asylreform

EU-Parlament gibt grünes Licht für verschärfte Asylreform – Folgen für die Schweiz

10.04.2024, 18:2610.04.2024, 18:28
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Das Europäische Parlament hat den Weg für die umstrittene EU-Asylreform freigemacht. Nach jahrelangen Diskussionen stimmten die Abgeordneten am Mittwoch in Brüssel für das geplante Paket, mit dem die bisherigen Regeln für Migration in die Europäische Union deutlich verschärft werden sollen.

Demnach sollen die Mitgliedstaaten zu einheitlichen Verfahren an den Aussengrenzen verpflichtet werden, damit rasch festgestellt werden kann, ob Asylanträge unbegründet sind und die Geflüchteten dann schneller und direkt von der Aussengrenze abgeschoben werden können.

Geplant ist insbesondere ein deutlich härterer Umgang mit Menschen aus Ländern, die als relativ sicher gelten. Bis zur Entscheidung über den Asylantrag sollen die Menschen bis zu zwölf Wochen unter haftähnlichen Bedingungen in Auffanglagern untergebracht werden können.

Menschen, die aus einem Land mit einer Anerkennungsquote von unter 20 Prozent kommen, sowie solche, die als Gefahr für die öffentliche Sicherheit gelten, müssen künftig verpflichtend in ein solches Grenzverfahren. Ankommende Menschen können dem Vorhaben nach mit Fingerabdrücken und Fotos registriert werden, auch um zu überprüfen, ob sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit sind.

Annahme des EU-Migrationspaktes hat Folgen für die Schweiz

Für die Schweiz seien nur diejenigen Punkte rechtlich bindend, die als Weiterentwicklung des Schengen- und Dublin-Besitzstandes gelten, sagte Samuel Wyss, Sprecher beim Staatssekretariat für Migration (SEM), der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage. So müsste die Schweiz unter anderem Regeln im Bereich des Datenabgleichs und zur Feststellung und Überprüfung der Identität übernehmen.

Nicht übernehmen müsste die Schweiz den Solidaritätsmechanismus. Sie könnte sich allenfalls auf freiwilliger Basis sich an solidarischen Massnahmen beteiligen. Und die Regeln zur Harmonisierung der materiellen Asylvorschriften und der Verfahren zur Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz seien nicht verbindlich, sagte Wyss.

Die Reform muss noch von den EU-Staaten bestätigt werden. Das ist normalerweise eine Formalität. Viele Abgeordnete waren unzufrieden mit dem im Dezember ausgehandelten Kompromiss. Daher war bis zum Schluss offen, ob das Plenum zustimmen wird. (hkl/sda/dpa)

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