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Ausländische Versandhändler sollen Waren in jedem Fall versteuern müssen. Darauf pocht der Bundesrat. Weil die bisherigen Regeln nicht wirksam sind, zieht er die Schraube an.
19.06.2020, 18:5319.06.2020, 19:02
Täglich landen ausländische Pakete in Schweizer Briefkästen. Lange Zeit waren Kleinsendungen bis zu einem gewissen Wert von der Mehrwertsteuer befreit, während diese bei inländischen Online-Händlern in jedem Fall fällig wurde. Um gleich lange Spiesse zu schaffen, hat der Bund bereits einmal die gesetzlichen Grundlagen angepasst.
Seit 2019 müssen auch ausländische Versandhändler Mehrwertsteuer für Kleinwarensendungen abrechnen, wenn sie hierzulande mehr als 100'000 Franken Umsatz erwirtschaften.
Nach 18 Monaten kommt der Bundesrat nun zum Schluss, dass die Wirkung begrenzt ist. Zahlreiche ausländische Online-Händler hätten sich gar nicht als mehrwertsteuerpflichtige Personen angemeldet, kritisiert der Bundesrat. Er hat deshalb am Freitag im Rahmen einer Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes neue Massnahmen beschlossen, wie es in einer Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung heisst.
Zur Durchsetzung der neuen Regeln erhält der Bund weitreichende Befugnisse. Ausländische Online-Händler, welche die versandten Waren nicht deklarieren und versteuern, können mit einem Einfuhrverbot belegt werden.
Auch kann der Bund Gegenstände vernichten oder zum Schutz der Kundinnnen und Kunden die Namen der fehlbaren Unternehmen veröffentlichten. Die Massnahme dürfte jährlich schätzungsweise 75 bis 100 Millionen Franken in die Bundeskasse spülen. (bzbasel.ch)
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