Sag das doch deinen Freunden!
Herr Schlegel, Sie finden, das Bezirksgericht in Zürich hat richtig entschieden. Warum?
Stephan Schlegel: Aufgrund der Rechtslage in der Schweiz war ein Freispruch die einzige richtige Option. Denn im Artikel 19b des Schweizer Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) steht klipp und klar: Wer den Konsum einer geringen Menge Betäubungsmittel vorbereitet, ist nicht strafbar. Unter Vorbereiten versteht das Bundesgericht und die juristische Lehre schon seit langer Zeit auch den blossen Besitz zum späteren Konsum. Dies gilt übrigens nicht nur für Cannabis.
Sondern?
Auch für andere Drogen. Wer bloss eine geringfügige Menge Ecstasy, Kokain oder sogar Heroin für einen späteren Konsum auf sich trägt, macht sich nicht strafbar. Nur ist man sich auf kantonaler Ebene nicht einig, was zum Beispiel eine geringe Menge Heroin ist. Ist es die Wochenration des Besitzers? Oder nur «ein Schuss»? Bei Ecstasy ist es schon einfacher: Wird man mit einer Pille erwischt, kann man sich auf eine geringfügige Menge berufen. Aber mit drei? Da kommt es dann auf die Handhabung des Kantons an. Der Besitz einer geringfügigen Menge Betäubungsmittel ist übrigens seit 1975 straflos.
Zurück zum Cannabis. Sie sagen also, wer mit unter 10 Gramm von der Polizei kontrolliert wird, darf nicht mit einer Busse belegt werden?
Solange er nicht vor den Polizisten konsumiert hat, nicht. Im Gesetz steht, dass der Konsum unter Strafe steht. Beim blossen Besitz greift bei einer geringfügigen Menge dann eben dieser Artikel 19b. Gibt er allerdings zu, er wolle es nicht selbst rauchen, sondern verkaufen, können schwerere Strafen drohen, als nur eine Geldbusse. Dealen, auch mit geringen Mengen, ist immer eine schlechte Idee. Hier droht mindestens eine Geldstrafe, die dann auch im Strafregister eingetragen wird.
Also wurde eigentlich jeder, der seit 2013 nicht beim Rauchen eines Joints erwischt wurde, aber weniger als 10 Gramm dabei hatte, zu unrecht mit einer Busse belegt?
Das ist sehr pauschal, aber man kann es so sagen. Die Einführung der Ordnungsbusse sollte ausschliesslich die Bestrafung des Konsums von geringen Mengen Cannabis vereinfachen. Jetzt kann die Polizei quasi eine Parkbusse für das Kiffen erteilen. Davor musste man in den meisten Kantonen noch mit einem Strafverfahren vor der Übertretungsstrafbehörde rechnen. Das war sowohl für den Betroffenen als auch für die Behörden ein grösserer Aufwand.
Mit der Einführung der Ordnungsbusse wurde also das Verfahren vereinfacht. Das bedeutet aber auch, dass sich weniger Personen deswegen wehren, oder?
Das stimmt wohl. Eine Ordnungsbusse von 100 Franken akzeptiert man natürlich eher als ein Strafverfahren, wo man einen Strafbefehl mit einer Busse und Verfahrenskosten zugeschickt bekommt. Wobei sich auch hier eine Einsprache eigentlich zeitlich und finanziell nicht lohnt.
Also hat sich die Situation für die Kiffer mit dem Ordnungsbussengesetz grundsätzlich verschlechtert.
Für solche, die beim Konsum erwischt wurden, nicht. Aber für solche, die nun nur wegen des Besitzes mit 100 Franken gebüsst wurden, schon. Die Polizei muss nach dem Gesetz selbst sehen, dass der Betroffene das Gras auch wirklich konsumiert. Ansonsten darf keine Ordnungsbusse erteilt werden. Weil aber viele, die mit ein bisschen Gras rumlaufen, glauben, sie machen sich strafbar, akzeptieren sie einfach die Ordnungsbusse.
Was ist also zu tun, damit das Gesetz richtig umgesetzt wird?
Es müssten sich mehr Leute finden, die bereit sind, die Ordnungsbusse nicht zu akzeptieren, wenn sie nicht beim Konsum erwischt wurden. Es ist aber natürlich ein grosser Zeitaufwand, bloss um eine 100-Franken-Busse zu vermeiden.
Man würde aber anderen Kiffern einen grossen Dienst erweisen.
Das stimmt. Dieser Jus-Student hat mit seinem Prozess einen wertvollen Beitrag geleistet. Wenn nun mehr Leute diesen Weg gehen würden, würden die Beamten auch keine Bussen mehr für den blossen Besitz von geringen Mengen Cannabis verteilen. Das Rechtsverständnis bei den Behörden und natürlich auch bei den Konsumenten würde sich ändern.
Und der Besitz würde legal?
Cannabis mit einem Gehalt des Wirkstoffs THC von über 1% ist weiterhin ein illegales Betäubungsmittel und es kann auch in geringen Mengen beschlagnahmt und vernichtet werden. Das hat übrigens das Bezirksgericht Zürich in seinem Urteil auch festgestellt. Der Besitz einer geringen Menge zum Eigengebrauch ist aber quasi legal, weil der nicht bestraft werden kann. Dass Personen deswegen gebüsst werden, geht auf eine falsche Rechtsanwendung durch die Behörden zurück.
Es ist so lächerlich, man kann einfach nur über die Justiz lachen wenn es um Cannabis geht
Als ob jemand, der die Gesetzeslage kennt freiwillig sagen würde, dass er Dealer sei, wenn er unter 10g dabei hat.. :,D
Werde ich, aus welchen Gründen auch immer, kontrolliert und man findet bei mir unter 10g, ohne aber mir den Konsum nachzuweisen zu können, darf der Ordnungshüter das Kraut konfiszieren, mir aber keine Busse ausstellen?
Das ist doch absoluter Unsinn?!