Der Stadtrat von Genf hat Burkinis in den städtischen Schwimmbädern zugelassen. Er beschloss am Montagabend auf Betreiben der Linken, das Reglement für öffentliche Sportanlagen zu ändern.
14.02.2023, 01:2814.02.2023, 13:20
38 Stadtratsmitglieder sprachen sich für die Änderung aus, 33 waren dagegen. Die Genfer Stadtpräsidentin und Vorsteherin des Sportdepartements Marie Barbey-Chappuis (Die Mitte) versuchte ohne Erfolg den Stadtrat von einem Nein zu überzeugen: «In den meisten Fällen ist das Tragen des Burkinis nicht die Wahl der Frauen, sondern das Ergebnis einer patriarchalischen Gesellschaft, die die Linke bekämpft», argumentierte sie.

Sorgt immer wieder für Diskussionen: Eine junge Frau badet im Burkini. (Archiv)Bild: EPA
Die aktuelle Regelung funktioniere seit fünf Jahren zufriedenstellend und entspreche den Erfordernissen der Hygiene und Sicherheit, fuhr sie fort.
Für die Befürworter marginalisiert das Burkini-Verbot eine bereits schwache Bevölkerungsgruppe. In ihren Augen ist der Burkini nur ein einfacher Badeanzug. Andere Schwimmbäder in der Westschweiz haben bereits solche Regeln. Es gehe darum, Empathie und Inklusivität zu zeigen, sagte eine sozialdemokratische Politikerin.
Die SVP kündigte bereits an, ein Referendum gegen diese Änderung zu ergreifen. Die Linke spiele mit den Wünschen von Minderheiten und betreibe Wahlkampf, ohne sich um die hygienischen Probleme zu kümmern, die der Burkini verursachen könnte, sagte ein SVP-Stadtrat.
(sda)
Das könnte dich auch noch interessieren:
Abgangsentschädigungen trotz Fehlern, Widerstand von links und rechts gegen das EU-Stromabkommen und die USA verweigern einer Schweizerin die Einreise: Das und mehr findet sich in den Sonntagszeitungen.
Fehlleistungen von Spitzenbeamten haben sich nach Informationen der «NZZ am Sonntag» offenbar nicht zwingend auf deren Abgangsentschädigungen ausgewirkt. Topkader sollen Abfindungen teils unabhängig davon erhalten haben, unter welchen Umständen sie den Bund verlassen haben, wie die Zeitung schrieb. Insgesamt habe der Bund von 2021 bis 2023 vierzehn Topkadern eine Abgangsentschädigung zwischen rund 49'000 Franken und gut 363'000 Franken pro Person bewilligt. Mehrere Personen hätten direkt im Anschluss eine Führungsposition im privaten Sektor übernommen. Ihre Abfindung mussten sie deswegen nicht zurückzahlen, wie die Zeitung schrieb. Die Behörden betonten laut der «NZZ am Sonntag», dass die Entschädigungen «gemäss den rechtlichen Grundlagen» entrichtet worden seien.
Ganzkörperverhüllung ist frauenfeindlich, im Falle der Badi auch unhygienisch.