Badi-Verbot für ausländische Gäste in Pruntrut ist jetzt rechtlich möglich
Der Gemeinderat von Pruntrut im Jura, die Exekutive, kann neue Zugangsbeschränkungen für das Freibad erlassen. Das Gemeindeparlament hat am Donnerstagabend einer Änderung der Rechtsgrundlagen zugestimmt. Im vergangenen Sommer hatte das Badeverbot für französische Gäste eine Kontroverse ausgelöst.
Änderungen in der Polizeiverordnung ermöglichen es der Stadtverwaltung nun, Massnahmen zur Regelung des Zugangs zum städtischen Schwimmbad zu ergreifen, um die öffentliche Sicherheit, Ruhe und Gesundheit zu gewährleisten. Öffnen soll das Schwimmbad am 23. Mai wieder.
Der Gemeinderat von Pruntrut hatte im vergangenen Juli beschlossen, Ausländern, die weder in der Schweiz wohnen noch arbeiten, den Zugang zu seinem Schwimmbad zu verweigern.
Diese Massnahme war eine Reaktion auf zahlreiche Vorfälle von ungebührlichem Verhalten, die überwiegend von nicht in der Schweiz ansässigen Franzosen verursacht wurden: Belästigungen, Gewaltandrohungen, Missachtung der Hausregeln. Schliesslich ist Pruntrut nur rund 15 Kilometer von der Grenze zu Frankreich entfernt. (sda)
