Schweiz
Justiz

Walliser seit 20 Jahren für 16 Monate Strafe in Haft: Bund muss handeln

Condamné à 16 mois de prison, il est enfermé depuis plus de 20 ans.
Rob wurde 2006 wegen eines geringfügigen Vergehens inhaftiert und befindet sich seither in einem Teufelskreis. (Symbolbild)
bild: Unsplash / Imago / Shutterstock, collage watson

Justiz-Teufelskreis: Romand sitzt 16-monatige Strafe seit 20 Jahren ab

Rob wurde 2006 zu 16 Monaten Haft verurteilt und sitzt wegen ausgearteten Justiz-Prozessen seit über 20 Jahren im Gefängnis. Nun geht sein Fall vors Bundesgericht.
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21.05.2026, 21:3721.05.2026, 21:37

Rob – so wird er in Le Temps genannt – ist 54 Jahre alt und seit über 20 Jahren inhaftiert. 2006 wurde er vom Neuenburger Strafgericht für die Region Val-de-Ruz wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Beleidigung und Gewalt gegen Amtsträger zu 16 Monaten Haft verurteilt und befindet sich bis heute im Gefängnis.

Ausgelöst wurden die Ereignisse am 24. Juli 2004 in Fontainemelon: Eine Polizeistreife, die zu einem Nachbarschaftsstreit gerufen worden war, fand Rob in einer psychischen Ausnahmesituation vor. Er hatte ein Messer gezogen und ging auf einen der Beamten zu. Niemand wurde verletzt. 2006 folgte die Verurteilung.

Wie kann es sein, dass Rob 20 Jahre später immer noch im Gefängnis sitzt? Die gleichzeitig angeordnete Sicherheitsmassnahme erklärt diese lange Haftdauer. Sie basierte auf einem Gutachten von Dr. Philippe Vuille, das anhand der Akten und ohne persönliches Gespräch mit dem Angeklagten erstellt wurde, berichtet «Le Temps». Zwei Sachverständige hatten zunächst eine einfache ambulante Überwachung empfohlen. Das Gericht bevorzugte jedoch die radikalere Option.

Übersetzung

Dieser Text wurde von unseren Kolleginnen und Kollegen aus der Romandie geschrieben, wir haben ihn für euch übersetzt.

Eine zerrüttete Kindheit und ein chaotisches Leben

Rob wurde in Frankreich als Sohn eines irakischen Legionärs, den er nur ein einziges Mal traf, und einer Schweizerin geboren. Er wuchs in einem Elternhaus auf, das laut dem Gutachten von Professor Philippe Delacrausaz aus dem Jahr 2021 «von grosser sozialer und familiärer Unsicherheit geprägt» war, berichtet «Le Temps».

1995 wird er im Wallis wegen des Missbrauchs eines 15-jährigen Mädchens zu zwei Jahren Haft verurteilt – bezeichnet wird die Tat als «eine Schande, die ihn sein Leben lang begleiten wird». Seine Haftzeit im Wallis ist von Gewalt geprägt. Nach seiner Entlassung im Jahr 2000 bezieht er eine 100-prozentige IV-Rente und es häufen sich kleinere Verurteilungen wegen Drogendelikten und Beleidigung an. Bis zu seiner erneuten Verhaftung im Jahr 2004 begeht er keine weiteren Sexualdelikte.

Ein dokumentierter Teufelskreis

Im Jahr 2016 wird seine Unterbringung in einen Behandlungs-Aufenthalt in geschlossener Anstalt umgewandelt. Laut «Le Temps» verlaufen alle Unterbringungen schlecht, worauf Rob wiederholt zwischen verschiedenen Einrichtungen hin- und hergeschoben wird. Professor Philippe Delacrausaz stellt in seinem Gutachten «irreparable psychische Schäden» durch die Unterbringung fest, die sein ohnehin schon schwerwiegendes Krankheitsbild, darunter auch eine Persönlichkeitsstörung mit paranoiden Zügen, verschlimmerten.

Die Sackgasse ist gut dokumentiert: Je länger Robs Haft andauert, desto schlechter wird sein Zustand und als desto riskanter wird seine Freilassung eingeschätzt.

Bis vors Bundesgericht

Der stellvertretende Generalstaatsanwalt Nicolas Aubert hat laut «Le Temps» für eine dreijährige Verlängerung der Sicherheitsmassnahmen für Rob plädiert, da eine Freilassung «gefährliche Folgen für die Gesellschaft» hätte. Das Strafberufungsgericht Neuenburg räumte in seinem Urteil vom 10. Dezember 2025 ein, dass Rob «extremer Isolation» ausgesetzt sei, und kritisierte die Behörden scharf, insbesondere wegen mangelnder angemessener Unterstützung. Folglich begrenzte es die Verlängerung auf 18 Monate und setzte eine erneute Überprüfung für September 2026 an.

Die Verteidigung hat beim Bundesgericht Berufung eingelegt und fordert die Feststellung von Grundrechtsverletzungen sowie die Freilassung ihres Mandanten:

«Nach mehr als 20 Jahren ausgearteter Inhaftierung, geprägt von Scheinprüfungen, dem Schüren eingebildeter Risiken, Demütigungen und dem Verlust jeglicher Hoffnung, muss unser Mandant seine Freiheit wiedererlangen.»
Die Verteidiger Guglielmo Palumbo und Yaël Hayat, via «Le Temps»

Die Antwort des Bundesgerichts steht noch aus. Rob seinerseits fasst die Sache nach zwei Jahrzehnten Haft so zusammen:

«Es ist, als würde ich schon mit einem Fuss im Grabe stehen.»
Rob

(ysc)

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