Schweiz
Justiz

Frauenfeld: Mann nach Tötung von Vater von Thurgauer Gericht verurteilt

Mann nach der Tötung seines Vaters von Thurgauer Gericht verurteilt

24.04.2026, 15:4524.04.2026, 15:45

Ein Gericht in Frauenfeld hat am Freitag einen Mann wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt. Er hatte 2023 seinen Vater in Gachnang TG mit zwei Messern attackiert. Das Gericht ging weniger weit, als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Diese hatte auf Mord plädiert.

Der heute 51-jährige Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt, wie die Gerichtsschreiberin während der Urteilsverkündung am Freitag sagte. Zudem ordnete das Gericht eine stationäre Massnahme an. Im Volksmund ist diese als kleine Verwahrung bekannt. Der Witwe respektive seiner Mutter muss er eine Genugtuung von 38'000 Franken bezahlen.

Die Tat sei «verstörend» und mache «fassungslos», sagte der vorsitzende Richter bei der anschliessenden Urteilsbegründung. Diese habe sich nach Ansicht des Gerichts im Wesentlichen so zugetragen, wie von der Staatsanwaltschaft beschrieben.

Demnach hatte der Mann in einer Novembernacht 2023 seinen damals 77-jährigen Vater attackiert, als dieser auf einem Sessel sass. Mit zwei Messern fügte er ihm mindestens 24 Stichverletzungen zu. Der Vater starb wenig später in seinem Zuhause in Gachnang.

«Äusserst brutale Vorgehensweise»

Keine konkreten Anhaltspunkte gebe es hingegen dafür, dass der Mann – wie von der Staatsanwaltschaft geschildert – seinem Vater «teilnahmslos» beim Sterben zugesehen habe. Auch bei der Strafzumessung ging das Gericht weniger weit, als von der Staatsanwältin gefordert. «Wegen der Krankheit konnte ihm kein planerisches Element nachgewiesen werden», so der vorsitzende Richter. Der 51-Jährige leidet gemäss einem Gutachten an paranoider Schizophrenie.

Die «äusserst brutale Vorgehensweise» sei zudem nicht auf Kaltblütigkeit zurückzuführen. Insgesamt sei die Tat deshalb als vorsätzliche Tötung und nicht als Mord zu werten.

Wegen seiner paranoiden Schizophrenie sei der 51-Jährige zudem nur eingeschränkt schuldfähig. Seine Krankheit müsse therapiert werden und eine stationäre Massnahme sei angebracht. Das heisst, dass der Mann vorläufig verwahrt wird.

Offene Fragen bleiben

Den genauen Kontext der Tat konnte das Gericht nicht zweifelsfrei klären, wie der vorsitzende Richter weiter ausführte. Die Richterinnen und Richter hätten die Aussagen des Mannes vom Vortag «äusserst kritisch» betrachtet. Am Donnerstag hatte der Mann angegeben, in der Novembernacht mit seinem Vater in einen Streit wegen eines Erbvorbezugs geraten zu sein. Der Vater habe ihn zum wiederholten Mal erniedrigt und auch noch geschubst.

Ob dieser Streit so stattfand oder nicht, konnte das Gericht nicht eindeutig klären. «Einen Rabatt für ein angeblich demütigendes oder herabsetzendes Verhalten des Vaters können wir deshalb nicht geben», sagte der Richter mit Blick auf die Freiheitsstrafe von 13 Jahren.

Der Verteidiger des 51-Jährigen hatte bereits während der Verhandlung am Donnerstag maximal eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung gefordert. Alternativ sei er wegen Schuldunfähigkeit freizusprechen. Der Beschuldigte hatte zugegeben, auf seinen Vater eingestochen zu haben. Zudem hatte er ausgesagt, von diesem missbraucht worden zu sein. Der Anwalt der Witwe hatte solche Vorwürfe als «unsäglich» zurückgewiesen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (hkl/sda)

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