Zwei wegen versuchten Mordes Angeklagte sind am Dienstag in Neuenburg für schuldig befunden worden. Sie hatten versucht, eine Frau bei lebendigem Leib zu verbrennen. Die beiden Männer müssen für 17 und 14 Jahre ins Gefängnis.
«Es handelt sich um ein Verbrechen von ungewöhnlicher Stärke und Grausamkeit», sagte Bastien Sandoz, Präsident des Kriminalgerichts von Neuenburg. «Die Vorgehensweise ist abscheulich, das Opfer hat absolute Angst und abscheuliche Schmerzen erlitten», fügte er hinzu.
Die Tötungsabsicht sei bei beiden Angeklagten durchaus vorhanden gewesen, sagte der Richter. «Sie waren sich bewusst, dass der Tod das Ergebnis sein könnte, wenn sie auf diese Weise vorgehen. Es war eine sehr überlegte, konstruierte und von langer Hand vorbereitete Tat», sagte er.
Das Resultat ihres Vorgehens - der Tod - sei ihnen bewusst gewesen. Der versuchte Femizid sei überlegt, strukturiert und von langer Hand geplant worden, erklärte Sandoz. Die Tat sei nach dem Muster «Du gehörst mir, sonst bist Du tot» erfolgt.
Zudem habe der Haupttäter gewusst, dass die Kinder der Frau schwer krank waren. Das habe ihn nicht daran gehindert, sie ihrer Mutter zu berauben. Bei ihm bestehe ein hohes Rückfallrisiko, denn er hinterfrage sein Tun nicht.
Das Gericht verhängte eine etwas höhere Strafe für den Drahtzieher als von der Staatsanwaltschaft gefordert: 16,5 Jahre für den Mordversuch und acht Monate für die finanziellen Veruntreuungen, also insgesamt 17,3 Jahre.
Die 14 Jahre Freiheitsstrafe für den Mittäter begründete das Gericht unter anderem mit dessen voller Zurechnungsfähigkeit trotz einer Medikamentenabhängigkeit. Er habe wie ein Auftragskiller gehandelt.
Staatsanwältin Manon Simioni schilderte, wie der kleine Sohn der Frau vom Tatort in Areuse NE aus im Oktober 2022 bei der Notrufzentrale angerufen hatte, während seine Mutter im Hintergrund vor Schmerzen schrie. Sie hielt fest, das Verbrechen sei eines der abscheulichsten der letzten Jahre im Kanton Neuenburg. Die Tat sei feige und barbarisch.
Der Auftraggeber habe die Frau vernichten wollen, weil er die durch sie ausgelöste Trennung nicht akzeptierte. Ohne ihn und seine ständige Überwachung habe sie nicht mehr weiterleben dürfen.
Die Drecksarbeit habe er andere verrichten lassen. Bei der Tat selbst habe der Drahtzieher mit grosser Grausamkeit Benzin besonders über ihr Gesicht gegossen, um ihr Schmerzen zufügen und sie zu entstellen.
Den zweiten Angeklagten bezeichnete die Staatsanwaltschaft als Mittäter, egal, ob er selbst Feuer gelegt hatte oder nicht. Seine Handlungen und Vorbereitungen hätten massgeblich zum Verbrechen beigetragen. Geflohen sei er, als das Opfer in Flammen stand.
Der Hauptangeklagte erklärte, er sei unschuldig. Auch seine Verteidigung plädierte auf unschuldig und erklärte die Widersprüche des Mannes mit dessen Alkoholabhängigkeit. Eine minutiöse Planung der Tat sei ihm in seinem Alkoholnebel gar nicht möglich gewesen.
Der Mittäter gab an, aus Geldnot gehandelt zu haben. Sein Auftraggeber habe ihm 5000 Franken in Aussicht gestellt und in der Folge monatlich weitere 500 Franken. Seine Verteidigung machte geltend, der Mittäter sei vom Hauptangeklagten manipuliert worden. Der dritte Mittäter wurde bereits in Portugal wegen versuchten Mordes verurteilt.
Die Frau erlitt Brandverletzungen auf 25 Prozent der Hautfläche. Sie leidet weiter an den Folgen der Tat. Vor Gericht sagte sie, sie wolle die beiden nicht mehr wiedersehen. Das Gericht sprach ihr eine Entschädigung von 70'000 Franken zu. Ihre beiden Kinder erhalten je 20'000 Franken. (sda)
Was zum Teufel bringt Menschen dazu, anderen Menschen etwas derart Grausames antun zu wollen?
Die Antwort liegt wohl weit ausserhalb meines Vorstellungsbereiches. Absolut widerwärtig!
Was für eine schreckliche und grausame Tat.
Manchmal kann ich kaum glauben zu was Menschen fähig sind!