Während die Fischbestände in den Seen in den letzten Jahrzehnten weitestgehend stabil blieben, sind sie in den Fliessgewässern seit den 1990er-Jahren rückläufig. Insbesondere kälteliebende Arten wie die Äsche oder Forelle leiden unter den steigenden Wassertemperaturen. Neben dem Klimawandel beeinflussen auch andere Faktoren die Lebensräume der Fische negativ.
So beeinträchtigen Wasserkraftwerke nach wie vor vielerorts die Fischwanderung, und Verschmutzungen durch Medikamentenrückstände, Pestizide oder Mikroplastik belasten die Wasserqualität.
Neue invasive Arten, wie die Quagga-Muschel, gefährden zudem die einheimische Flora und Fauna. Umso wichtiger ist es, die Fischbestände zu überwachen und mit gezielten Massnahmen zu fördern.
Das Fischereimanagement des Kantons Zürich setzt dafür auf vier Grundsätze.
Um die Fisch- und Krebsarten zu fördern und zu erhalten, ist es zentral, ihre Lebensräume zu schützen und aufzuwerten.
Bedarf besteht zum einen bei der Sanierung der Wasserkraft. Bestehende Anlagen, welche die Fischwanderung behindern, die natürliche Geschiebedynamik stören oder künstliche Abflussschwankungen verursachen, müssen bis 2030 saniert werden, heisst es im Bericht.
Einen bedeutenden Beitrag zur Wiederherstellung naturnaher Lebensräume stellen zudem Revitalisierungen dar. Aber auch einfache bauliche Massnahmen wie lokale Strukturaufwertungen durch den Einbau von Totholzelementen werten die Lebensräume nachhaltig auf.
Die Fischerei- und Jagdverwaltung im Amt für Landschaft und Natur (ALN) führt verschiedene Langzeitmonitorings und Bestandeserhebungen durch. Die damit gewonnenen Erkenntnisse über die Fischbestände und deren Entwicklung ermöglichen es, spezifische Massnahmen zu ergreifen.
Dabei werden auch die ändernden Umweltbedingungen miteinbezogen, beispielsweise der Einfluss von Temperatur und Abfluss. Der Erfolg von Management-Massnahmen wird zudem im Rahmen von Forschungsprojekten beleuchtet.
Seit Jahrzehnten werden die Zürcher Gewässer mit Fischen aus Fischzuchtanlagen besetzt. Dem Besatz wurde früher ein hoher Stellenwert für die Steigerung der Fangerträge sowie für den Erhalt und die Förderung der Fischpopulationen zugeschrieben.
Verschiedene Untersuchungen, auch aus dem Kanton Zürich, stellen jedoch den Erfolg von Fischbesatz infrage.
Zwar lässt die Zugabe von gezüchteten Fischen kurzfristig die Populationsgrösse anwachsen, langfristig unterliegen die Besatzfische jedoch den Wildfischen und vermögen es zumeist nicht, die Population zu vergrössern. Zudem funktioniert die natürliche Fortpflanzung – zumindest in kleinen Fliessgewässern – mehrheitlich gut.
Zukünftig soll Fischbesatz deshalb in erster Linie zur Förderung bedrohter Fischarten oder für die Wiederansiedlung von ausgestorbenen Arten, beispielsweise dem Lachs, erfolgen.
Aufgrund der sich schnell ändernden Umweltbedingungen, neuer Erkenntnisse von Forschungsprojekten und der stetigen Weiterentwicklung der Angeltechniken wird das Fischereireglement per 1. Januar 2026 revidiert.
Beispielsweise werden die Schonmasse und Schonzeiten überprüft und allenfalls angepasst. So wird unter anderem die Schonzeit der Bach- und Flussforellen um zwei Wochen nach hinten verschoben.
Den ganzen Bericht «Fischereimanagement 26+» ist online verfügbar. (ome)