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Justiz

Fall Carlos»geht ans Obergericht – Brian hat ein neues Verfahren am Hals

«Fall Carlos» geht ans Obergericht – und Brian hat noch ein neues Verfahren am Hals

07.11.2019, 10:2007.11.2019, 13:34
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Der Anwalt des Zürcher Gewalttäters Brian will das Urteil vom Mittwoch nicht akzeptieren. «Wir werden in Berufung gehen», sagte er gegenüber der «Neuen Zürcher Zeitung». Damit wird der 24-jährige Kampfsportler, der unter dem Namen «Carlos» bekannt wurde, ein Fall für das Obergericht.

Hat weitere Gerichtsprozesse vor sich: Der 24-jährige Kampfsportler "Carlos".
Brians Verteidiger geht in Berufung.Bild: keystone/LINDA GRAEDEL

Er sei nicht einverstanden mit den Schuldsprüchen, sagte der Anwalt gegenüber der «NZZ» vom Donnerstag. Zudem hält er eine stationäre Therapie angesichts der Vorgeschichte von Brian für keine zielführende Option. Im Prozess hatte er lediglich eine «angemessene» Freiheitsstrafe gefordert, die sein Mandant mittlerweile ohnehin abgesessen habe.

Das Bezirksgericht hatte den jungen Gewalttäter zu einer stationären, therapeutischen Massnahme verurteilt, auch «kleine Verwahrung» genannt. Dabei wird alle fünf Jahre überprüft, ob die Therapie anschlägt oder ob weitere fünf Jahre notwendig sind.

Brian soll gemäss Bezirksgericht also in eine Therapie, obwohl er sich in der Vergangenheit immer geweigert hatte, eine solche zu absolvieren. Gemäss Gutachten gibt es aber eine «kleine Wahrscheinlichkeit», dass eine Therapie trotzdem anschlagen könnte.

Neues Strafverfahren eröffnet

Diese Chance soll Brian jetzt nutzen – sonst kommt er wohl nie mehr in Freiheit. Brian war angeklagt, weil er zahlreiche Polizisten, Mithäftlinge und Gefängnisangestellte angegriffen hatte.

Neben dem Berufungsprozess am Obergericht wird sich Brian auch noch einem neuen Strafverfahren stellen müssen: Noch während der aktuelle Gerichtsfall in Arbeit war, randalierte er hinter Gittern nämlich weiter. Der Staatsanwalt eröffnete deshalb bereits ein neues Verfahren. (sda)

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23 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Bravo
07.11.2019 11:06registriert Juli 2018
Da kann man nur hoffen, dass die Therapie anschlägt. Andererseits scheint diese Person doch ausserordentlich therapieresistent zu sein. Sollte der eines Tages wieder rauskommen, dann gute Nacht...
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Triple A
07.11.2019 11:19registriert November 2018
Vergessen wir nicht: „Kleine Verwahrung“ ist ein Schlagzeilenbegriff. Korrekt heisst es „Stationäre therapeutische Behandlung schwerer psychischer Störungen“, wobei es das Ziel ist, die Behandlung nicht länger als 5 Jahre dauern zu lassen. Macht Mike mit, bekommt er schnell mehr Freiheiten und kann vor Ablauf der Grundstrafe, ja sogar vor Ablauf von 2/3 der Grundstrafe wieder frei(er) sein. Aber an sich arbeiten muss er, was ich für richtig halte.
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ChillDaHood
07.11.2019 11:06registriert Februar 2019
Ah jetzt ja. Die zu erwartende Fortsetzung des Justizdramas "En unglaublich hässige uneinsichtige Vollhonk vs. unser überfordertes Justizsystem".

Der Staatsanwalt wird sich freuen, dass ihm die Entscheidung Weiterziehen oder nicht abgenommen wurde.
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