Ein heute 62-Jähriger bleibt auch nach rund 37 Jahren in Gefangenschaft verwahrt. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Mann wird als gefährlich eingeschätzt. Er ermordete 1986 im Kanton Luzern eine im fünften Monat schwangere Frau.
Das Bundesgericht hat in einem am Dienstag publizierten Urteil die Verhältnismässigkeit der Verwahrung bestätigt. Es stützt damit das Urteil des Kantonsgerichts Luzern. Der Betroffene hatte bei der jährlichen Überprüfung der Verwahrung eine bedingte Entlassung beantragt.
Wie aus dem Urteil des Bundesgerichts hervor geht, verfügt der 62-Jährige mit einem IQ von 65 über eine «schwach ausgeprägte Intelligenz». Er ist emotional labil und impulsiv. Der letzte Therapieversuch wurde 2022 nach zweieinhalb Monaten abgebrochen, weil der Gefangene damit überfordert war.
Das Gericht geht auch auf das Alters ein. Der Betroffene führte aus, in der Psychiatrie werde das zunehmende Alter als Schutzfaktor gewertet, der etwa ab dem 50. Lebensjahr immer bedeutsamer werde.
Vorliegend überwiegt dieser Aspekt laut Bundesgericht nicht die vom Verurteilten ausgehende Gefährlichkeit. Auch wenn der Mann sehr lange in Gefangenschaft sei, habe die öffentliche Sicherheit mehr Gewicht. Weitere Vollzugslockerungen seinen nicht möglich, weil der Betroffene die Voraussetzungen dafür nicht erfülle. Er brauche engmaschige Überwachung und klare Strukturen.
Derzeit kann sich der Mann frei in den nach aussen abgeschlossenen Räumen bewegen, arbeiten und Freizeitbeschäftigungen nachgehen. Er lebt in einer Kleingruppe, in der sie selber kochen und waschen und einen Garten pflegen. Die für diese Gruppe notwendige Selbständigkeit erfüllt der Mann gemäss Urteil «nur knapp».
Der Mann wurde 1987 wegen Mordes zu einer Zuchthausstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Er erdrosselte mit 26 Jahren eine gleichaltrige Frau. Die nach altem Recht ausgesprochene Verwahrung wurde später nach neuem Recht weitergeführt.
(Urteil 7B_356/2023 vom 20.9.2023)
(sda)