Ein heute 47-jähriger Sexualstraftäter hat in der Therapie nicht genügend Fortschritte erzielt. Das Gericht in Thun hat sich daher gegen eine Fortführung der stationären Massnahme und für die Verwahrung des Mannes entschieden.
Im Jahr 2006 wurde der Schweizer wegen Mordes zur strengsten Strafe verurteilt, die das schweizerische Strafrecht kennt: lebenslange Freiheitstrafe und Sicherheitsverwahrung.
Nach Änderungen im Strafrecht musste das Urteil 2008 überprüft werden. Das Gericht hob die Verwahrung zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme auf.
Zehn Jahre später stellte sich die Frage, ob die Therapie weitergeführt oder ob der Mann verwahrt werden soll. Ein aktuelles Ergänzungsgutachten attestierte dem Mann, der an einer schizoiden Persönlichkeitsstörung leidet, keine nennenswerten Therapiefortschritte. Hoffnung auf eine Verbesserung in absehbarer Zeit gebe es kaum. Entsprechend gross sei die Rückfallgefahr.
Der Staatsanwalt sah ebenfalls keinen ausreichenden Therapieerfolg. Der Mann trete seit Jahren an Ort und Stelle. Der Verteidiger brachte vor, die Therapie sei nur halbherzig umgesetzt worden. Sein Mandant sei behandelbar.
Das Gericht kam am Donnerstag zum Schluss, dass der Verurteilte nicht therapierbar ist und damit nur die Verwahrung übrig bleibe, wie die zuständige Gerichtsschreiberin am Freitag eine Meldung des «Thuner Tagblatts» bestätigte.
Das Verbrechen erschütterte im Jahr 2004 Deutschland und die Schweiz. Der Verurteilte hatte zusammen mit einem deutschen Komplizen im bayerischen Donauwörth einen 15-jährigen Jugendlichen missbraucht und mit 30 Bajonettstichen umgebracht. Als Motiv für die Tat gab der Schweizer sexuelle Lustbefriedigung an.
Vor der Tat in Donauwörth hatte die Täter bereits einen anderen Jungen zu töten versucht. Er entkam seinen Peinigern nur knapp. (aeg/sda)