Schweiz
Justiz

Täter können sich künftig weniger leicht freikaufen

Täter können sich künftig weniger leicht freikaufen

22.05.2019, 13:26
Mehr «Schweiz»
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Albaners zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe wegen Mordes bestätigt. (Archivfoto)
Bild: KEYSTONE

Ab dem 1. Juli gelten strengere Regeln für die Wiedergutmachung im Strafrecht. Täter können sich nur noch bei leichter Kriminalität von einer Strafe freikaufen.

Der Bundesrat setzte am Mittwoch entsprechende Änderungen des Strafrechts in Kraft, wie er mitteilte. Das Parlament hatte diese in der Wintersession beschlossen. Sie gehen auf eine parlamentarische Initiative des inzwischen verstorbenen Nationalrats Daniel Vischer (ZH/Grüne) zurück.

Das geltende Strafrecht sieht vor, dass das Strafverfahren eingestellt oder von einer Bestrafung abgesehen werden kann, wenn der Täter dem Geschädigten eine Wiedergutmachung leistet. Diese kann aus einer Geldzahlung oder einer anderen persönlichen Leistung wie beispielsweise Arbeit bestehen.

Die Möglichkeit der Wiedergutmachung besteht heute, wenn eine bedingte Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren in Betracht kommt und das Interesse der Öffentlichkeit und des Geschädigten an der Strafverfolgung gering sind.

Nicht bei mittelschwerer Kriminalität

Künftig sind die Hürden höher. Ausgeschlossen wird die Wiedergutmachung insbesondere bei mittelschwerer Kriminalität. Neu ist sie daher nur noch bei einer bedingten Freiheitsstrafe bis maximal einem Jahr möglich.

Weiter muss der Täter die Tat eingestehen und somit den Sachverhalt anerkennen. Darüber hinaus wird die geltende Praxis zur Wiedergutmachung auch für Übertretungen explizit im Gesetz geregelt.

Öffentlich diskutiert worden war die Wiedergutmachung etwa im Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegen Ex-Armeechef Roland Nef. Dieses war 2007 nach einer Einigung mit dem Opfer eingestellt worden.

Als sich der Milliardär Viktor Vekselberg und die Investoren Ronny Pecik und Georg Stumpf 2010 mit einer Millionenzahlung von der Strafverfolgung wegen Verstosses gegen das Börsengesetz freikauften, war von «Checkbuch-Justiz» die Rede. Nach diesen Fällen wurde der Ruf nach einer Streichung des Wiedergutmachungs-Artikels laut. (aeg/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Die besten Schilder des Klimastreiks
1 / 29
Die besten Schilder des Klimastreiks
Zehntausende Klimaaktivisten gehen seit Monaten auf die Strassen, um für eine bessere Klimapolitik zu demonstrieren, und zeigen bei der Gestaltung ihrer Schilder viel Kreativität. Wir machten uns auf die Suche nach den besten Schildern.
quelle: epa/epa / neil hall
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Nach 34 Jahren Knast – Hugo Portmann im Juli auf freiem Fuss
Video: srf
Das könnte dich auch noch interessieren:
Hast du technische Probleme?
Wir sind nur eine E-Mail entfernt. Schreib uns dein Problem einfach auf support@watson.ch und wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Neue Schilthornbahn läuft: Jetzt hat die Schweiz die steilste Seilbahn der Welt

Die steilste Seilbahn der Welt zwischen Stechelberg und Mürren im Berner Oberland hat am Samstag den Betrieb für die Passagiere aufgenommen. Die Seilbahnfahrt mit einer Steigung von 159,4 Prozent über die senkrechten Wände der Mürrenfluh dauert nur vier Minuten.

Zur Story