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Verurteilter «IS»-Anhänger aus Winterthur kommt ohne behördliche Aufsicht frei

Verurteilter «IS»-Anhänger aus Winterthur kommt ohne behördliche Aufsicht frei

27.07.2016, 11:4827.07.2016, 11:54
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GERICHTSZEICHNUNG - Der Angeklagte waehrend der Verhandlung am Bundesstrafgericht in Bellinzona, am Donnerstag, 14. Juli 2016. Ein 26-jaehriger Mann aus Embrach (ZH), der die Terrormiliz Islamischer S ...
Der verurteilte vor dem Gericht in Bellinzona.
Bild: KEYSTONE

Ein kürzlich am Bundesstrafgericht verurteilter «IS»-Unterstützer aus Winterthur ist bis auf Weiteres ohne behördliche Aufsicht. Sein Anwalt hat ein schriftliches Urteil verlangt, deshalb kann die bedingte Strafe inklusive Bewährungshilfe nicht in Kraft treten.

Der schweizerisch-libanesische Doppelbürger aus Winterthur wurde im April 2015 am Flughafen festgenommen, als er von Zürich nach Istanbul reisen wollte. Für das Bundesstrafgericht war klar, dass sich der 26-Jährige dem «IS» anschliessen wollte.

Die Richter in Bellinzona verurteilten den gelernten Lackierer Mitte Juli zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten, bei einer Probezeit von drei Jahren. Gleichzeitig ordnete das Gericht Bewährungshilfe an, so dass die laut Gericht «leicht beeinflussbare Person» auch während ihrer Probezeit unter stetiger Aufsicht ist.

Gericht hat keine Möglichkeiten

Die Bewährungshilfe kann nun aber bis auf Weiteres nicht aktiv werden, weil der Anwalt des verhinderten «IS»-Kämpfers innerhalb der zehntägigen Rekursfrist das schriftliche Urteil verlangte.

Dies ist Voraussetzung dafür, einen Fall ans Bundesgericht weiterziehen zu können und verhindert gleichzeitig, dass ein Urteil rechtskräftig wird. Bis das schriftliche Urteil vorliegt, dürfte es mehrere Monate dauern. Für diese Zeit hat die Justiz keine Handhabe, den verhinderten «IS»-Kämpfer zu beaufsichtigen.

Das Gericht habe keine Möglichkeit, die Bewährungshilfe vorzeitig in Kraft zu setzen, teilte das Bundesstrafgericht der «NZZ» mit, die am Mittwoch darüber berichtete.

Auch für andere Massnahmen fehle die rechtliche Basis. «Die Problematik ist dem Gericht bewusst und sie wurde mit dem Verteidiger erörtert. Weitere Möglichkeiten stehen dem Gericht nicht zur Verfügung.» (sda)

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36 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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piewpiew
27.07.2016 13:00registriert Oktober 2015
Hoffentlich passiert nichts. Andernfalls sollte der Anwalt teilverantwortlich gemacht werden
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Sapere Aude
27.07.2016 13:41registriert April 2015
Hier besteht deffinitiv Handlungsbedarf, diese Lücke in der Gesetzgebung muss so schnell wie möglich geschlossen werden. Bin grundsätzlich gegen Vorverurteilungen und Pauschalisierungen aber hier scheint die Bedrohung konkret und realistisch. Keine Überwachung wäre in diesem Fall farlässig und unverantwortlich.
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Der Bademeister
27.07.2016 12:32registriert Mai 2015
Toll so ein Rechtstaat! Offenbar muss immer etwas zunächst passieren.
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