Das Bundesgericht hat die Verurteilung des ehemals national bekannten Ex-DJs Christopher S aus der Region Bern zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren bestätigt. Der Mann wurde der Anstiftung zu Brandstiftung und weiterer Delikte schuldig gesprochen.
Der Christoph Spörri, wie er mit bürgerlichem Namen heisst, beantragte einen Freispruch von allen Anklagepunkten, wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Er rügte unter anderem, dass der Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» verletzt worden sei. Er argumentierte, aufgrund der Beweislage hätte das Obergericht des Kantons Bern erhebliche Zweifel an seiner Täterschaft haben müssen.
Das Bundesgericht stützt in seinem Entscheid jedoch die Sicht der Vorinstanz. Diese habe aufgrund des sehr dichten Mosaiks von Indizien ein klares Bild aufgezeichnet und keine willkürlichen Schlüsse gezogen.
Im Prozess gegen den Ex-DJ und zwei weitere Personen ging es im Wesentlichen um einen Brand in einer Lagerhalle in Ostermundigen im Jahr 2012. Kurz vor dem Brand hatte der DJ seine 13'000 Stück umfassende Plattensammlung in die Lagerhalle verlegt.
Er hatte die Sammlung für 200'000 Franken versichert und die ausstehenden Prämien endlich nachbezahlt. Vor dem Brand erkundigte er sich zudem bei der Versicherung, ob ein solches Ereignis tatsächlich gedeckt sei.
Danach gab der Verurteilte zwei Bekannten den Auftrag, die Sammlung in Brand zu stecken. Die beiden Männer verwendeten dafür Brandbeschleuniger und lösten ungewollt eine Explosion aus. Beide wurden verletzt, einer von ihnen mittelschwer.
Einer der beiden Mittäter zog sein Urteil ebenfalls bis vor Bundesgericht weiter. Die Lausanner Richter bestätigten seine Verurteilung in einem separaten Verfahren zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten.
Auch bei Christopher S bleiben Schuldspruch und Strafe wie vom Berner Obergericht ausgesprochen: 48 Monate Freiheitsstrafe für die Anstiftung zur Brandstiftung, die ungetreue Geschäftsbesorgung und die Anstiftung zu falschem Zeugnis. (dfr/sda)