Schweiz
Justiz

Bundesgericht zwingt Gemeinde Arth zur Einbürgerung eines Italieners

Evi, ein Syrischer Braunbaer, kuehlt sich im Wasser ab am Mittwoch, 3. Juli 2019, im Tierpark Goldau. (KEYSTONE/Alexandra Wey)
Den Tierpark Goldau kannte der einbürgerungswillige Italiener – doch den Behörden war das zu wenig.Bild: KEYSTONE

Bei dieser Einbürgerungsposse in Arth SZ musste sogar das Bundesgericht den Kopf schütteln

27.01.2020, 14:1927.01.2020, 17:07
Mehr «Schweiz»

Die Einbürgerungsbehörde der Gemeinde Arth SZ muss einen seit 30 Jahren in der Schweiz lebenden Italiener einbürgern. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Allein wegen des höchstens geringen Mankos des Mannes bei den geografischen und kulturellen Kenntnissen kann die Einbürgerung nicht verweigert werden.

Das Bundesgericht hält in einem am Montag veröffentlichten Urteil fest, es sei nicht zulässig auf ein einzelnes Einbürgerungskriterium zu fokussieren, ausser dieses habe eine grosse Bedeutung, wie beispielsweise eine erhebliche Straffälligkeit. Es sei eine Gesamtwürdigung vorzunehmen.

So könne ein Manko in einem Bereich durch Stärken bei anderen Kriterien aufgewogen werden. Zudem handle es sich bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Einbürgerung nicht um ein Fachexamen, bei dem Kandidierende Spezialkenntnisse und -begriffe kennen müssten.

Vielmehr gehe es um Lebenssachverhalten und um Grundkenntnisse des Allgemeinwissens. «Spitzfindigkeiten haben im Einbürgerungsverfahren keinen Platz», schreibt das Bundesgericht weiter.

Sehr spezifische Antworten verlangt

So erfüllte der Italiener alle anderen Einbürgerungsvoraussetzungen. Die Einbürgerungsbehörde warf ihm jedoch vor, nebst den kulturellen Kenntnissen genüge die gesellschaftliche Eingliederung nicht. Dies widerspricht laut Bundesgericht jeglicher Lebenserfahrung, da der Mann seit Jahren ein eigenes Geschäft führt. Es sei mit der Erwerbstätigkeit eines Handwerkers gar nicht vereinbar, keine Kontakte zur einheimischen Bevölkerung zu haben.

Der Bahnhofplatz von Goldau am Mittwoch, 15. Mai 2019. Das Stimmvolk stimmt am Sonntag, 19. Mai 2019 ueber die Neugestaltung und einen Baukredit von 18 Millionen Franken, welche vom Kanton und der Gem ...
Blick auf den Bahnhof Arth-Goldau SZ.Bild: KEYSTONE

Weiter führt das Bundesgericht aus, dass die Einbürgerungsbehörde im Gespräch mit dem Mann sehr spezifische Antworten verlangt habe. So wollte sie wissen, was «Iffelen» sind, was der Einbürgerungswillige wusste. Nicht vorzuwerfen sei dem Mann, dass er nicht wusste, dass im ihm bekannten Tierpark Goldau – wo er schon Gipseraufträge durchgeführt hat – Bären und Wölfe im gleichen Gehege leben.

Wie die NZZ berichtet, habe die Einbürgerungsgehörde dem Italiener auch vorgeworfen, den Namen des kommunalen Altersheims oder den Gnipen nicht zu kennen. Zweiteres sei nach Auffassung der Vorinstanzen «in Arth unerfindlich, zumal dieser Berg auf der Website der Gemeinde als Bestandteil der Bergsturzspur als Sehenswürdigkeit erwähnt werde».

Das Bundesgericht in Lausanne wies in seinem Urteil darauf hin, dass der Gnipen im Unterschied zur Rigi, die auf der Gemeinde-Website zweimal als Sehenswürdigkeit genannt werde, erst an 13. Stelle und mit Anklicken der Sub-Seite «Wanderweg Bergsturzspur» erwähnt werde. Dem Beschwerdeführer sei der Bergsturz von 1806 aber sehr wohl bekannt sei. Das habe er bei einer anderen Antwort unter Beweis gestellt.

Tonaufnahme nicht herausgerückt

Das Bundesgericht schliesst zudem nicht aus, dass das Gespräch in einer angespannten Atmosphäre stattfand. Die Behörde hatte den Mann angezeigt, weil er eine Liegenschaft in Italien in der Steuererklärung nicht angegeben haben soll. Die Staatsanwaltschaft nahm das Verfahren nicht an die Hand, was die Einbürgerungsbehörde als Fehler bezeichnete.

Der Italiener brachte vor Bundesgericht vor, es habe Unregelmässigkeiten bei der Protokollierung des Einbürgerungsgesprächs gegeben und die Tonbandaufnahmen seien nicht vollständig. Diese hätten gezeigt, dass Mitglieder der Behörde ihm gegenüber Äusserungen mit einer gewissen Feindseligkeit gemacht hätten.

Das Bundesgericht räumt diesbezüglich ein, dass es schwierig für den Italiener sei, einen solchen Nachweis zu erbringen. Er liefere keine ausreichenden Hinweise. Auffallend sei jedoch, dass die Gemeindebehörde die Tonaufnahme während längerer Zeit nicht herausgeben wollte. Das Verwaltungsgericht musste sie dazu zwingen. (cbe/sda)

Urteil 1D_1/2019 vom 18.12.2019.

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Burka-Einbürgerungen? Wir sind doch nicht blöd! Diese 5 Grafiken musst du kennen
1 / 9
Burka-Einbürgerungen? Wir sind doch nicht blöd! Diese 5 Grafiken musst du kennen
Erleichterte Einbürgerung: Nach einem zunächst lau verlaufenden Abstimmungskampf investiert ein Hardliner-Komitee um SVP-Nationalrat Andreas Glarner einen unbekannten Betrag in eine Plakatkampagne mit Burkamotiv.
quelle: watson
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Nach dieser 1.-August-Rede kriegt Emily den roten Pass!
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
113 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Tanuki
27.01.2020 14:39registriert März 2014
Ich verstehe immer noch nicht, warum wir im 2020 Menschen durch die Gemeinde den Schweizerpass vergeben. Das mag vor 150 Jahre seine Berechtigung gehabt haben, wo jeder noch jeden kannte, aber heutzutage sicher nicht. 30 Jahre in der Schweiz, spricht die Sprache, kennt das politische System, Selbständig... und wir nicht eingebürgert u. A. weil er nicht wusste, dass Wölfe und Bären zusammenleben? Wer den Schweizer Pass hat ist Schweizer in der ganzen Schweiz und nicht nur in einer Gemeinde. Sollte also eine Aufgabe des Bundes sein.
140567
Melden
Zum Kommentar
avatar
Bits_and_More
27.01.2020 14:41registriert Oktober 2016
Zum Glück hab ich den Pass seit Geburt. Ich würd sonst wohl mit Fackeln und Mistgabeln aus der Stadt gejagt werden bei solchen Fragen...
119021
Melden
Zum Kommentar
avatar
Magos
27.01.2020 14:32registriert September 2019
Da lassen bei einer Behörde ein paar kleine Könige die Sau raus.
Ist solcher Machtmissbrauch nicht strafbar?
Mein Beileid allen, die nicht die Mittel oder den Mut haben vor Bundesgericht zu gehen wenn sie so behandelt werden.

Dass es überhaupt solche Tests gibt, halte ich für völlig daneben, könnte in meiner Gemeinde wahrscheinlich keine einzige Frage beantworten. Wozu auch? Ich muss nicht wissen wie der Berg oder der Dialektausdruck heisst um dort zu wohnen, abzustimmen, Steuern zu zahlen.
81327
Melden
Zum Kommentar
113
ETH Zürich sieht Top-Position wegen fehlender Mittel gefährdet

Die Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) Zürich sieht ihre Top-Platzierungen in den Hochschulrankings gefährdet. Das Budget werde in den kommenden Jahren nicht mit den weiterhin steigenden Studierendenzahlen Schritt halten können. Deshalb müssten einschneidende Massnahmen geprüft werden.

Zur Story