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Bundesgericht: Xherdan Shaqiri hat sich bei Villa-Plan nicht verrechnet

Erfolg vor dem Bundesgericht: Shaqiri hat sich bei Villa-Plan nicht verrechnet

11.04.2025, 12:0011.04.2025, 12:00
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Fussballstar Xherdan Shaqiri hat sich nicht verrechnet: Seine geplante Villa in Rheinfelden AG hält laut Bundesgericht die geltenden Flächenvorgaben doch ein. Bauen darf der 33-Jährige aber vorerst trotzdem nicht.

Xherdan Shaqiri von Basel beim Super League Meisterschaftsspiel zwischen dem FC Luzern und dem FC Basel vom Sonntag, 9. Maerz 2025 in Luzern. (KEYSTONE/Urs Flueeler)
FCB-Star Xherdan Shaqiri.Bild: keystone

Shaqiri plant seit längerem den Bau eines Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung. Die Stadt Rheinfelden hatte das Projekt bereits im August 2022 bewilligt, doch Einsprachen von Anwohnenden verhinderten bisher den Bau.

Ein Streitpunkt war die Grösse der Villa. Die zulässige Ausnützung des Grundstücks werde um mehr als 13 Prozent überschritten, stellte das Aargauer Verwaltungsgericht 2024 fest. Es hob die Baubewilligung auf.

Zu einem anderen Schluss ist das Bundesgericht gekommen. Das Attikageschoss dürfe gemäss einer Aargauer Ausnahmebestimmung gar nicht zur Ausnützungsziffer hinzugerechnet werden, hält das Bundesgericht im am Freitag veröffentlichten Urteil fest. Das Vorhaben sei in dieser Hinsicht bewilligungsfähig. Vor dem Verwaltungsgericht sind noch andere Punkte offen. (dab/sda)

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quelle: keystone / alexander hassenstein / pool
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26 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Ferienpraktiker21
11.04.2025 12:23registriert Dezember 2020
Er hat dort ein schönes Grundstück gekauft, doch einige Neider-Nachbarn verzögern solange es geht (Stadionbau ZH lässt grüssen).
Mir ist lieber Shaq baut in seiner Heimat und zahlt dort Steuern als ein Manager aus irgendwo.
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Fred_64
11.04.2025 13:16registriert Dezember 2021
Wäre Shaqiri ein Bauer irgendwo hätte er sicher eine Ausnahmebewilligung erhalten, da er die richtige Zugehörigkeit von Ursprung, Beruf und politischem Denke hätte. Würde der Bau nicht bewilligt, würden alle Patrioten wieder über den Beamtenstaat fluchen.
Aber einem, der für die Schweiz mehr gemacht hat, als die meisten "echten Patrioten", werden Steine ich den Weg gelegt, weil er den falschen Ursprung hat.
Wie sagt man so schön, Neid ist die Ursache für die meisten Übel der Welt.
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magicfriend
11.04.2025 13:06registriert Oktober 2014
Was mich etwas verdutzt zurücklässt: Das Bundesgericht entscheidet über die Ausnützungsziffer und behandelt das Attikageschoss. Andere Einsprachen sind dann aber noch hängig vor Verwaltungsgericht? Wird also bei einer privaten Liegenschaft echt nicht das ganze Projekt, sondern einzelne Einsprachen separat behandelt? Finde ich jetzt sehr ineffizient.
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