Schweiz
Justiz

Bundesgericht: Helsana stellt Leistung an Opfer sexueller Nötigung zu Unrecht ein

Bundesgericht: Helsana stellt Leistung an Opfer sexueller Nötigung zu Unrecht ein

19.11.2015, 12:35
Mehr «Schweiz»

Die Krankenkasse Helsana muss einer jungen Frau, die 2008 Opfer eines sexuellen Übergriffs wurde, auch sieben Jahre nach der Tat Leistungen erbringen. Das Bundesgericht hält in seinem Urteil fest, dass die Straftat kausal für die psychische Erkrankung und die daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit sei.

Ausserdem sei die Reaktion der Frau auf ein solches Schockereignis zwar stark, aber nicht aussergewöhnlich und singulär. Dies gelte auch vor dem Hintergrund, dass die junge Frau vor dem Übergriff an psychischen Problemen gelitten habe.

Die psychische Verfassung der zum Tatzeitpunkt 18-jährigen Frau war so stabil, dass sie bei 100-prozentiger Arbeitsfähigkeit ihre Berufsausbildung hatte abschliessen können.

Die sexuelle Nötigung im Liegewagen eines Bahnzugs nach Deutschland löste gemäss Gutachten eine posttraumatische Belastungsstörung und ein depressives Syndrom aus.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hatte als Vorinstanz offen gelassen, ob es sich beim sexuellen Übergriff überhaupt um ein aussergewöhnliches Schreckereignis handelt, das Leistungen aus der Unfallversicherung nach sich zieht.

Es hielt fest, dass das Ausmass der psychischen Erkrankung der Frau nicht Folge des Übergriffs sein könne. Die Verletzung der sexuellen Integrität sei nicht derart massiv gewesen, dass sie nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu solchen Beschwerden hätte führen können. (Urteil 8C_412/2015 vom 05.11.2015) (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Hast du technische Probleme?
Wir sind nur eine E-Mail entfernt. Schreib uns dein Problem einfach auf support@watson.ch und wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
1 Kommentar
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
1
Alle Richter lehnen AHV-Beschwerden ab: Rentenalter 65 für Frauen bleibt
Das Bundesgericht hat die Beschwerden der Grünen und der SP Frauen gegen die AHV-Abstimmung von 2022 einstimmig abgewiesen. Die Abstimmung ist somit nicht annulliert.
Zur Story