Schweiz
Justiz

Geflüchtete Gefängniswärterin trifft heute in Zürich ein

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Bild: KANTONSPOLIZEI ZUERICH

Zurück in Zürich: Wärterin Angela Magdici ist «geständig»

Die Reise geht zu Ende: Gefängniswärterin Angela Magdici, die Anfang Februar mit Hassan Kiko aus dem Gefängnis Limmattal flüchtete, ist wieder in Zürich.
15.04.2016, 09:5615.04.2016, 17:07
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Die Staatsanwaltschaft befragt sie nun und entscheidet über das weitere Vorgehen. Die italienische Polizei übergab ihren Tessiner Kollegen am Donnerstag kurz nach 11.15 Uhr in Chiasso die Wärterin. Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis bestätigte eine entsprechende Meldung des «Corriere del Ticino».

Die Zeitung veröffentlichte ein Foto, auf dem die Wärterin in einer türkisfarbenen Trainerjacke von zwei Polizisten in Empfang genommen wird. Nachdem alle Formalitäten erledigt waren, wurde die Frau den Zürcher Justizbehörden übergeben: Sie traf am späten Freitagvormittag in Zürich ein, wie die zuständige Staatsanwältin gegenüber der sda sagte.

Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe

Die 32-Jährige wird nun befragt. Sie sei «geständig», schreibt die Nachrichtenagentur sda. Magdici drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe wegen der Flucht eines Gefangenen und wegen Amtsmissbrauchs. Die Aufseherin befreite im Gefängnis Limmattal in Dietikon ZH einen 27-jährigen Häftling und türmte mit ihm nach Italien.

In der Nacht auf Karfreitag wurden die beiden im norditalienischen Romano di Lombardia verhaftet. Der Syrer befindet sich nach wie vor in Italien. Sein Auslieferungsverfahren läuft noch.

«Mann meines Lebens»

In einer auf 20minuten.ch veröffentlichten Videobotschaft erklärte die Gefängniswärterin, der Häftling sei «der Mann ihres Lebens». Das Paar wollte sich offenbar in den Nahen Osten absetzen.

Der Syrer machte sich mit dem Ausbruch aus dem Gefängnis nicht strafbar. Allerdings dürfte er seine Chance auf Hafterleichterung oder vorzeitige Entlassung verspielt haben. (egg/rar/sda)

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20 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Juan Igg
15.04.2016 10:25registriert Dezember 2015
Sie muss lediglich die Frau des Lebens eines anderen Gefängniswärters werden. Dann ist sie wieder frei.
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Urmel
15.04.2016 10:10registriert Juli 2015
Es gibt HÖCHSTENS drei Jahre dafür, dass sie einem verurteilten Vergewaltiger zur Flucht verholfen - ja diese überhaupt ermöglicht hat? Irgendwie erscheint mir das als zu wenig.
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