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Ab 12 Gramm Crystal Meth begehst du ein schweres Drogendelikt

Ab einem Besitz von 12 Gramm Crystal Meth begehst du ein schweres Drogendelikt

26.08.2019, 12:0026.08.2019, 13:56
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epa04856402 Crystal meth 'Super crystals' are presented during a press conference at the State Office of Criminal Investigations in Berlin, Germany, 22 July 2015. Several kilograms of the dr ...
Gefährlich, auch unter 12 Gramm: Crystal Meth.Bild: EPA/DPA

Ab einer Menge von 12 Gramm der synthetischen Droge Crystal Meth kann davon ausgegangen werden, dass damit die Gesundheit vieler Menschen gefährdet wird und somit ein schweres Drogendelikt vorliegt. Dies hat das Bundesgericht neu entschieden.

Bisher hat sich das Bundesgericht nie dazu geäussert, ab welcher Menge reinen Crystal Meths von einem schweren Drogendelikt auszugehen ist. In einem konkreten Fall aus dem Kanton Neuenburg bestätigt es in einem am Montag veröffentlichten Urteil die vom dortigen Kantonsgericht festgelegte Menge von 12 Gramm reinen Methamphetamin-Hydrochlorids.

Im bis Juli 2011 geltenden Betäubungsmittelgesetz hiess es explizit, dass ein schwerer Fall eines Drogendelikts dann vorliege, wenn der Täter «weiss oder annehmen muss, dass sich die Widerhandlung auf eine Menge von Betäubungsmitteln bezieht, welche die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen kann». In schweren Fällen beträgt die Sanktion eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.

In der aktuellen Fassung des Betäubungsmittelgesetzes wird die Menge als Anhaltspunkt für einen schweren Fall nicht mehr genannt. Dies bedeutet gemäss Bundesgericht aber nicht, dass dieses Kriterium aufgegeben worden sei. Vielmehr sollte es ermöglicht werden, auch andere Elemente zu berücksichtigen.

Die Mindestmengen für andere Betäubungsmittel wie Heroin, Kokain oder Amphetamin bleiben weiterhin anwendbar. In früheren Fällen hatte das Bundesgericht festgelegt, dass 12 Gramm Heroin, 18 Gramm Kokain, 200 LSD-Trips oder 36 Gramm Amphetamin die Gesundheit vieler Menschen gefährden können. (Urteil 6B_504/2019 vom 29.07.2019) (aeg/sda)

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16 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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H.P. Liebling
26.08.2019 14:53registriert September 2018
Keine Panik, liebe Leute. Deklariert eure nächste Stoffbeschaffung einfach als Lockvogelkauf, dann habt ihr nichts zu befürchten.

#LuziLegalized
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Johnny Geil
26.08.2019 14:06registriert November 2016
Gilt dies auch für Luzi St.?
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Statler
26.08.2019 13:21registriert März 2014
200 LSD Trips… mhhh - interessante Mengenangabe.
Kommt wohl eher auf die Konzentration auf/in dem Trägermaterial an.

Und wie ist das beim Kokain? Zählt da das Entwurmungsmittel mit, oder wird nur der Anteil an reinem Stoff bewertet?
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