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Hausfrau soll wegen häuslicher Gewalt für drei Jahre ins Gefängnis

Hausfrau soll wegen häuslicher Gewalt für drei Jahre ins Gefängnis

17.01.2024, 15:1017.01.2024, 16:06
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Eine 34-jährige Frau hat sich am Mittwoch wegen häuslicher Gewalt gegenüber ihrem Ehemann und wegen weiteren Delikten vor dem Bezirksgericht Bülach verantworten müssen. Das Urteil wird am Donnerstag publiziert.

Die angeklagten Delikte datieren aus den Jahren 2021 und 2022. Laut Anklage soll die Frau zweimal mit einem Küchenmesser auf ihren Ehemann losgegangen sein und ihn verletzt haben. Immer wieder habe sie mündlich oder per Kurznachricht schwere Drohungen, auch Todesdrohungen, ausgestossen. Oder sie habe mit Suizid gedroht.

Ein Kontakt- und Rayonverbot habe sie ignoriert. Der Ehemann verständigte schliesslich die Behörden. Er habe einfach Ruhe gewollt für sich und die Kinder, sagte die Verteidigerin vor Gericht. Die beiden leben mittlerweile in Trennung.

Im April 2022 lernte sie einen anderen Mann kennen. Diesen soll sie unter anderem mit Dutzenden Telefonanrufen und Kurzmitteilungen belästigt, ihn bedroht, beschimpft und tätlich angegangen haben.

Schliesslich verleumdete sie ihn wider besseres Wissen per E-Mail bei seinem Arbeitgeber und sie zeigte ihn wegen angeblicher Sexualdelikte an. Ein daraufhin eröffnetes Strafverfahren gegen den Mann wurde drei Monate später eingestellt.

Anlaufstellen für Opfer von häuslicher Gewalt

Unter häuslicher Gewalt versteht man körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt innerhalb einer Familie oder in einer aktuellen oder aufgelösten Paarbeziehung.
Betroffene können sich bei den kantonalen Opferhilfestellen melden, die auf der Website der Opferhilfe Schweiz zu finden sind. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und anonym. Sollten sich Frauen zu Hause nicht mehr sicher fühlen, finden sie in Frauenhäusern eine sichere Unterkunft. Weitere Unterstützung bietet das Frauen-Nottelefon. Betroffene Männer können sich an die Anlaufstelle Zwüschehalt oder an das Männerbüro Zürich wenden.
Bei Straftaten im Ausland können Schweizer Staatsangehörige die Helpline des EDA kontaktieren: +41 800 24 7 365.

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Beschuldigte will «lieb und nett» sein

Vor Gericht trat die kleine, kindlich wirkende Beschuldigte sehr zurückhaltend auf. Auf Fragen zu ihrer Person gab sie beflissen Auskunft. Seit sie inhaftiert ist, hat sie kaum Kontrakt zu ihren Kindern. Sie wolle ihnen nicht zumuten, sie im Gefängnis besuchen zu müssen, sagte sie. Telefonate zu organisieren, sei kompliziert. Einmal habe sie einen Brief geschrieben.

Zu ihren Zukunftswünschen befragt, sagte sie, sie möchte «lieb und nett sein» und straffrei ein «normales, schönes Leben führen». Was sie arbeiten werde, müsse sie «dann noch schauen». Eine Ausbildung hat die Frau nicht, auch Arbeitserfahrung kann sie nicht vorweisen.

Künftig keinen Alkohol mehr

Sobald es um die vorgeworfenen Delikte ging, machte die Beschuldigte von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Damals habe sie Alkoholprobleme gehabt, fast täglich sei sie betrunken gewesen.

Das psychiatrische Gutachten stellte denn auch eine Alkoholabhängigkeit fest. Dazu kämen eine emotionale Instabilität und mangelhafte Fähigkeiten zum Umgang mit Emotionen. Sie versprach, dass sie den Alkohol künftig völlig weglassen werde.

Der Staatsanwalt verlangt neben einer bedingten Geldstrafe und einer Busse eine dreijährige Freiheitsstrafe, während der die Schweizerin eine ambulante Therapie absolvieren soll. Alternativ wäre die Freiheitsstrafe zugunsten einer stationären Massnahme zur Suchtbehandlung aufzuschieben.

Seit Mai 2022 im Gefängnis

Die Verteidigerin plädierte für weitgehende Freisprüche. Was ihre Mandantin getan habe, sei natürlich nicht in Ordnung, aber strafrechtlich relevant sei das meiste nicht.

Zu verurteilen sei die Frau für einige minderschwere Delikte. Angemessen sei eine Freiheitsstrafe von maximal 15 Monaten, welche sie bereits abgegolten habe. Die Schweizerin befindet sich seit Mai 2022 in Haft beziehungsweise im vorzeitigen Massnahmenvollzug.

Laut Gutachter hätte eine stationäre Massnahme mehr Erfolgsaussichten als eine ambulante. Die Beschuldigte wehrt sich allerdings dagegen. Gemäss dem Psychiater sei es aber einen Versuch wert, eine ambulante Therapie zusätzlich zu einer Beistandschaft anzuordnen, womit die Frau einverstanden wäre. Das Bezirksgericht wird das Urteil am Donnerstagvormittag publizieren. (sda)

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17 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Simplicissimus
17.01.2024 15:25registriert Januar 2015
Kein Alkohol wäre sicher mal ein guter Anfang. Und eine Ausbildung.
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kristu
17.01.2024 15:20registriert Dezember 2017
Das sind so richtig schwierige Familienverhältnisse, die ich keinem, vor allem keinen Kinder wünsche. Ich habe einen ähnlichen, nicht so krassen Fall in meinem Umfeld erlebt. Wer am meisten darunter leiden sind die Kinder. Es ist ihnen zu wünschen, dass sie in einem Umfeld aufwachsen, in dem sie ihr Vertrauen zu anderen Menschen wieder aufbauen können.
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cille-chille
17.01.2024 17:42registriert Mai 2014
"...Dazu kämen eine emotionale Instabilität und mangelhafte Fähigkeiten zum Umgang mit Emotionen..."

"...Die Verteidigerin plädierte für weitgehende Freisprüche. Was ihre Mandantin getan habe, sei natürlich nicht in Ordnung, aber strafrechtlich relevant sei das meiste nicht..."

"...Laut Gutachter hätte eine stationäre Massnahme mehr Erfolgsaussichten als eine ambulante. Die Beschuldigte wehrt sich allerdings dagegen..."

Wenn ich mir das so vor Augen führe und mir vorstelle, in welcher Ohnmacht der Vater wohl gewesen sein musste..... dann habe ich keine Worte mehr.

Ein Alptraum
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