Am Abend, bevor Eden* vergewaltigt wird, arbeitet sie hinter der Bar an einer Party in Reinach BL. Es ist für sie eine willkommene Gelegenheit, um Erfahrungen zu sammeln. Sie absolviert gerade eine Lehre als Restaurationsfachfrau. In der Schule hat sie gelernt, wie ein Cocktail gemixt wird, aber in ihrem Lehrbetrieb kann sie das Wissen nicht anwenden. Cocktails stehen dort nicht auf der Getränkekarte. Deshalb freut sie sich über den Einsatz an der Bar, den ihr eine Freundin vermittelt hat.
Eden ist 21 Jahre alt und wohnt in Zürich. Sie ist aufgewachsen in Eritrea, schon als Teenagerin kam sie in die Schweiz und spricht Zürcher Dialekt.
Neben ihr an der Bar arbeitet Tamrat*, Eritreer, vier Jahre älter als sie. Sie begegnen sich zum ersten Mal und verstehen sich auf Anhieb. Später in dieser Nacht tanzen sie und küssen sich. Am Morgen bietet er ihr an, bei ihm in einer Asylunterkunft in Aesch BL zu schlafen. So könne sie sich die lange Heimreise sparen. Sie sagt zu. Auch Rimon*, 26, ein Grosscousin von Tamrat, kommt mit. Sie denkt sich nichts dabei.
Als Eden und Tamrat nebeneinander im Bett liegen, will sie nur eines: schlafen. Doch er beginnt, sie zu betatschen. Sie sagt zu ihm: «Wenn du unbedingt willst, dann können wir schon etwas machen, aber nur, wenn wir nachher endlich schlafen.» So kommt es, dass sie ihn oral befriedigt. Später vor Gericht wird sie sagen, dass die Handlungen bis hier für sie in Ordnung gewesen seien, auch wenn sie es sich anders vorgestellt habe.
Doch dann ruft Tamrat plötzlich seinen Grosscousin ins Zimmer. Sie erschrickt und sagt: «Was macht er da?» Tamrat sagt: «Du hast mich zum Kommen gebracht. Jetzt kannst du doch auch noch ihn befriedigen.» Sie sagt: «Nein!» Sie bittet Tamrat, Rimon sofort wieder aus dem Zimmer zu schicken und die Tür zu schliessen. Doch dieser fordert Tamrat mit einem wütenden Blick auf, das Zimmer zu verlassen. Tamrat gehorcht und lässt die nackte Frau in seinem Bett allein mit Rimon.
Eden zittert vor Angst. Sie fleht ihn an, er solle sie in Ruhe lassen. Doch er sagt: «Du machst jetzt mit, oder ich schlage dich.» Eden befindet sich in einem Schockzustand, wie sie später vor Gericht aussagen wird, und wehrt sich nicht körperlich. Sie will verhindern, dass die Situation eskaliert. Er legt sich auf sie und hat Sex mit ihr. Als er fertig ist, steht sie auf und sucht den Weg zum Bahnhof.
Unter Tränen ruft sie ihre Mutter an. Sie macht sich Vorwürfe, dass sie so naiv sein konnte und mit einem Mann nach Hause ging, den sie erst seit einer Nacht kennt. Ihre Mutter erklärt ihr, dass nicht sie die Schuldige sei, und rät ihr, die Polizei anzurufen. Eden wählt den Notruf.
Das Baselbieter Strafgericht verurteilt Rimon wegen Vergewaltigung und verweist ihn des Landes, obwohl er alles bestreitet. Nachdem die zweite Instanz, das Kantonsgericht, zum gleichen Urteil kommt, zieht er es nicht mehr weiter. Es ist rechtskräftig.
Nur Tamrat kämpft bis vor Bundesgericht gegen eine Verurteilung. Er ist von den ersten Instanzen wegen Mittäterschaft verurteilt worden. Das Kantonsgericht hält in seinem Urteil fest, Tamrat habe Rimon nicht nur unterstützt, er habe die Situation, die zur Vergewaltigung geführt hat, geschaffen, indem er Rimon ins Zimmer gerufen und zum Sex aufgefordert habe. Und er habe Edens Gefühl von Ohnmacht verstärkt, indem er sie alleine mit ihrem späteren Vergewaltiger im Zimmer gelassen habe. Kurz: Er habe am Delikt entscheidend mitgewirkt. Ohne ihn wäre die Tat nicht passiert. Deshalb soll auch er bestraft werden und die Schweiz verlassen müssen.
Vor dem höchsten Gericht in Lausanne kommt es jedoch zu einer überraschenden Kehrtwende, zu einem Freispruch für Tamrat. Das Bundesgericht spricht ihn vom Vorwurf der Mittäterschaft frei, weil dafür ein aktives Verhalten nötig wäre. Der Mittäter einer Vergewaltigung müsste zum Beispiel während der Tat anwesend sein und den Haupttäter unterstützen. Dass sich Tamrat vom Tatort entfernt habe, sei zwar auch eine aktive Handlung, erwägt das Bundesgericht. Aber hauptsächlich sei es ein passives Verhalten, eine Unterlassung und kein aktives Tun. Tamrat hat also gemäss Bundesgericht lediglich nicht eingegriffen, um Straftaten zu verhindern.
Eine Unterlassung wäre in diesem Fall aber nur strafbar, wenn der Täter eine sogenannte Garantenstellung hat. Das bedeutet, dass eine Person zum Beispiel in ihrer Rolle als Ehepartner, Mutter oder Lehrerin eine Verantwortung für eine andere Person hat.
Tamrat war als einziger in der Asylunterkunft angemeldet. Eden und Ribon waren also seine Gäste, und er hatte eine gewisse Hausherrschaft. Das ist gemäss Bundesgericht aber zu wenig, um eine Garantenstellung abzuleiten.
Das höchste Gericht kommt deshalb zum Schluss, dass das, was Tamrat getan hat, zwar moralisch verwerflich sei. Strafrechtlich bleibe es jedoch folgenlos.
Ein anderer Straftatbestand, die Unterlassung der Nothilfe, kommt nicht in Frage. Diese Pflicht gilt nur, wenn das Opfer in Lebensgefahr schwebt. Mit anderen Worten: Wer Schreie einer Person hört, die lebensgefährlich verletzt ist, muss helfen - sonst droht eine Strafe. Wer aber Schreie einer Person hört, die vergewaltigt wird, muss nicht helfen - zumindest droht in diesem Fall keine Strafe.
Anna Coninx ist Assistenzprofessorin für Strafrecht der Universität Luzern und stuft die Argumentation des Bundesgerichts als nachvollziehbar ein. Sie erkennt eine Gesetzeslücke und sagt:
Coninx schlägt eine Ausweitung des Straftatbestandes der unterlassenen Nothilfe vor. Die Beschränkung auf Fälle, in denen hilfsbedürftige Personen in unmittelbarer Lebensgefahr schweben, sei zu restriktiv.
Coninx sagt: «Man könnte eine allgemeine Hilfeleistungspflicht auf Fälle ausweiten, in denen Menschen schwer verletzt sind oder - wie im vorliegenden Fall - schwere Straftaten wie eine Vergewaltigung im Gang sind.» Es müsste dabei immer geschaut werden, welche Art von Hilfe zumutbar wäre. Von fremden Menschen kann nicht unbedingt erwartet werden, dass sie sich selber gefährden, aber dass sie die Polizei rufen.
Inzwischen ist Eden 25 Jahre alt, sie hat ihre Lehre als eine der drei Jahrgangsbesten beendet und einen Job in der Gastronomie gefunden, der ihr gefällt.
Als sie einen Brief vom Bundesgericht in Lausanne erhält, erschrickt sie. Alles kommt wieder hoch. Am Telefon sagt sie: «Ich bin so wütend.» Für sie ist Tamrat der eigentliche Haupttäter. Ihm macht sie die schwersten Vorwürfe, weil er ihr Vertrauen missbraucht hat. Im Rückblick schockiert sie am meisten, wie selbstsicher die beiden Männer vorgegangen seien. Sie sagt: «Sie haben genau gewusst, was sie tun, und sind sich sicher gewesen, dass das für sie keine Konsequenzen haben wird. Jetzt erhält der eine sogar Recht dafür.» Den Freispruch sieht sie als fatales Signal:
Tamrat wird vom Staat eine Entschädigung erhalten für jeden Tag, den er zu Unrecht im Untersuchungsgefängnis gesessen ist.
*Namen geändert.Bundesgerichtsurteil: 6B_1437/2020 (saw/ch media)