Schweiz
Justiz

Prozess gegen zwei mutmassliche Basler Sprengstoff-Täter

Sie wollten vor 30 reich und berühmt sein – dann gerieten sie an den falschen «Dealer»

25.10.2023, 08:01
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Das Bundesstrafgericht in Bellinzona am Montag, 12. Dezember 2022. Heute startet der Prozess gegen den Angeklagten, der am 12. September 2020 ein 29-jaehrige portugiesische Staatsbuerger einen 29-jaeh ...
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona: Heute kommt es zum Prozess gegen die mutmasslichen Sprengstoff-Täter.Bild: keystone

Am Bundesstrafgericht findet heute Mittwoch der Prozess gegen zwei junge Basler statt, die einen Sprengstoffanschlag verübt und weitere geplant haben sollen. Damit wollten sie laut Anklage von wohlhabenden Basler Personen und Familien Geld erpressen. In Deutschland gingen sie der Polizei in die Falle, als sie Plastiksprengstoff kaufen wollten.

Noch vor ihrem 30. Geburtstag wollten sie so viel Geld haben, um für den Rest ihres Lebens nicht mehr arbeiten zu müssen. Und ihre Anschläge sollten sie weit herum bekannt machen. So beschreibt die Bundesanwaltschaft (BA) das Motiv der Taten und Pläne eines fast 28-jährigen Baslers und eines 25 Jahre alten Landschäftlers.

Ende März 2022 sollen sie einen selbst gebauten Sprengsatz an einem Privathaus im Basler Quartier Bruderholz zur Explosion gebracht haben. Dabei entstand eine Druckwelle und ein Feuerball. Brandmittel und Teile des Sprengsatzes wurden mehrere Meter weggeschleudert. Verletzt wurde niemand. Es entstand jedoch ein Sachschaden am Haus und im Garten von total rund 170'000 Franken.

Der Anschlag sollte laut BA zur Einschüchterung dienen, um anschliessend Geld beziehungsweise Bitcoins von mindestens 1 Million Franken zu erpressen. Zur ersten geplanten Erpressung sei es nicht gekommen, weil der 25-Jährige aus Angst vor Entdeckung nach Sizilien gereist sei.

An australische Polizei gelangt

Im April 2022 sollen die beiden Männer ihre Pläne aber wieder aufgenommen haben, wie aus der Anklageschrift hervorgeht. Der 28-Jährige versuchte über den Nachrichten-Dienst Telegram Plastiksprengstoff zu beschaffen. Er schrieb einen vermeintlichen Anbieter an. Der verdeckt geführte Account gehörte in Tat und Wahrheit jedoch der australischen Bundespolizei.

Und dieser vermeintliche Anbieter konnte dem 28-Jährigen einen Sprengstoff-Verkäufer in Deutschland vermitteln. Nur handelte es sich dabei um einen verdeckt ermittelnden Polizeibeamten des deutschen Bundeskriminalamtes.

Im Glauben, dass sie für 2000 Euro 2 Kilogramm Plastiksprengstoff inklusive Fernzünder mit einer Reichweite von 40 Kilometern erhalten würden, reisten die beiden Angeklagten im Juni 2022 nach Stuttgart. Dorthin gelangten sie kostengünstig mit 9-Euro-Tickets.

Am vereinbarten Treffpunkt beim Stuttgarter Fernsehturm bezahlten die zwei Schweizer für die ihnen ausgehändigten Attrappen 2000 Euro und wollten damit – wieder im Zug – nach Hause fahren. Dazu kam es jedoch nicht mehr. Sie wurden verhaftet und später der Schweiz ausgeliefert.

Sturmhauben und Crypto-Wallet

Vor ihrer Fahrt nach Stuttgart hatten die beiden laut BA Recherchen zu möglichen wohlhabenden Opfern getätigt und ein Konto beziehungsweise ein Wallet für Crypto-Währungen eröffnet. Auch schwarze Kleidung und Sturmhauben waren schon beschafft.

Vor der Strafkammer des Bundesstrafgerichts müssen sich die beiden jungen Männer wegen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, Sachbeschädigung, versuchtes Herstellen, Verbergen, Weiterschaffen von Sprengstoffen und giftigen Gasen sowie strafbaren Vorbereitungshandlungen im Hinblick auf vorsätzliche Tötung, Mord und schwere Körperverletzung verantworten.

Die BA wird das beantragte Strafmass anlässlich der Hauptverhandlung bekanntgeben. Nach einer kurzzeitigen Haftentlassung Mitte Dezember 2022 wurden die Angeklagten kurz vor Weihnachten 2022 wieder festgenommen und befinden sich seither in Haft. Die bisherigen Verfahrenskosten betragen laut Anklageschrift 184'000 Franken.

(Fall SK.2023.33) (sda)

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18 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Ökonometriker
25.10.2023 08:45registriert Januar 2017
Nunja, sie haben nun ein bisschen Berühmtheit und werden wohl für längere Zeit nicht mehr arbeiten müssen.
Der Plan ist also aufgegangen. Vielleicht nicht so wie sie sich das vorgestellt haben, aber Details sind ja nicht so wichtig.
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Oigen aka Trudi aka Kevin
25.10.2023 08:39registriert August 2018
"Noch vor ihrem 30. Geburtstag wollten sie so viel Geld haben, um für den Rest ihres Lebens nicht mehr arbeiten zu müssen. Und ihre Anschläge sollten sie weit herum bekannt machen."

wie bekloppt kann man sein?
entweder ihr werdet reich oder berühmt durch anschläge, aber wie haben die sich vorgestellt dass sie beides werden?
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Jo B
25.10.2023 08:45registriert Dezember 2016
Na ja. So richtig berühmt sind sie ja auch wieder nicht. Keiner kennt ihre Namen. Also begrenzt sich die Berühmtheit auf ihre Bubble, die wohl nicht so erfreut darüber ist. Und reich sind sie auch nicht. Nach den paar Jahren Gefängnis geht's lebenslang an's Schuldenabzahlen...
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Warnung: Nach diesem Text werden eure Ansprüche an Journalistinnen und Journalisten steigen. Lesen auf eigene Gefahr.

Passivsätze werden von mir gehasst. Das war ein Passivsatz. Und er war grässlich zu lesen, nicht wahr? Viel schöner ist doch: Ich hasse Passivsätze! Gleicher Inhalt. Aber: aktiv formuliert.

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