Pöstler stiehlt Bargeld aus Briefen: Fleckige Finger überführen ihn
Der monatliche Nettolohn von 4550 Franken lässt keinen ausschweifenden Lebensstil erwarten. Doch plötzlich prangt eine 13'600 Franken teure Rolex am Handgelenk eines Postangestellten. Dann gönnt er sich mit seiner Freundin eine Woche Ferien in Dubai, Helikopterflug und Miet-Lamborghini inklusive.
Das Luxusleben fällt in eine Zeit, in der merkwürdige Dinge passieren in einer Poststelle am Zürichsee, in welcher der Rolex-Besitzer am Schalter arbeitet. Am 12. und am 22. März 2021 erstattet eine Frau zweimal Strafanzeige gegen unbekannt bei der Kantonspolizei Zürich. Sie hatte von ihrer Bank jeweils 15'000 Franken Bargeld bestellt, doch beide Male war das Couvert leer. Im Mai ging eine weitere Anzeige ein wegen Diebstahls und Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses. Zwei Personen vermissten 10'000 Euro, die sie von der gleichen Bank wie die Frau als eingeschriebenen Brief bestellt hatten.
Der interne Ermittlungsdienst der Post und die Polizei fassten gemeinsam einen Plan, um den Dieb mit einer bewährten Methode zu überführen: eine chemische Täterfalle. Im Auftrag der Polizei präparierte das forensische Institut Zürich einen Umschlag mit Silbernitrat. Wenn die Hände damit in Berührung kommen, bilden sich dunkle Flecken. Ein erster Versuch missriet. Beim zweiten Mal, am 6. Juli 2021, tappte der Mann in die Falle. Zwar entwendete er die rund 3000 Franken Lockvogelgeld nicht, die sich im Brief befanden – vermutlich, weil er das Silbernitrat bemerkte.
Als die Polizei aber gleichentags schwarze Verfärbungen an seinen Händen feststellte, nahm sie ihn vorübergehend fest. Es folgten Hausdurchsuchungen bei ihm und seiner Freundin. Die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen. Seinen Job bei der Post verlor der Mann. Unterdessen verdient er an seiner neuen Arbeisstelle mehr Lohn und ist Vater geworden.
Glücksspiel als Einnahmequelle angegeben
Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts verurteilte ihn vor einem Jahr zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 100 Franken – wegen gewerbsmässigen Diebstahls und mehrfacher Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid in einem Urteil vom 9. März dieses Jahres.
Der Mann argumentierte, die schwarzen Verfärbungen an seinen Händen würden nicht beweisen, dass er das präparierte Couvert geöffnet habe. Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts habe auch seine finanzielle Situation fehlerhaft dargestellt. Der Pöstler gab an, mit Glücksspiel jährlich 10'000 bis 15'000 Franken zu verdienen, weitere 15'000 Franken mit dem Handel von Markenkleidern.
Das Bundesgericht taxierte die Ausführungen zu den Nebeneinkünften als lebensfremd und kam zum Schluss: Aufgrund einer Fülle an Indizien bestehen keine Zweifel, dass der Pöstler den präparierten Brief öffnete. Zeugenaussagen, seine Anwesenheit am Arbeitsplatz, auffällig hohe Bargeldtransaktionen und die teuren Dubai-Ferien unmittelbar nach der Tatzeit werten die Richter in Lausanne als erdrückende Beweislast gegen den Mann. Sie erkannten keine Willkür im Urteil der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts. Diese bewerte auch den Einsatz der chemischen Täterfalle als korrekt, eine Überlistung eines Beschuldigten sei zulässig. Zum Beispiel öffnete der Mann das Couvert, ohne dass ihn die Polizei dazu angestiftet hätte. Eine verbotene Täuschung scheidet damit aus.
Swisslos-Lose für Kioskbetreiber
Chemische Täterfallen kommen regelmässig zum Einsatz, um Langfinger zu identifizieren. Zum Beispiel flog so 2013 ein Kioskbetreiber auf, der einen Pöstler dazu brachte, für ihn Pakete mit Swisslos-Losen abzustauben. Auch aus Altersheimen sind Fälle bekannt, in denen Pfleger und Pflegerinnen durch Silbernitrat des Diebstahls überführt wurden. Als beim Amtsnotariat Rapperswil-Jona über längere Zeit Wertgegenstände entkamen, wurde im Juni 2023 in Absprache mit der Kantonspolizei St.Gallen eine Diebesfalle installiert. Wie der «Blick» berichtete, blieb sie während zwei Monaten in Betrieb, schnappte aber nicht zu. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren zum Fall sistiert.
Post-Sprecherin Silvana Grellmann sagt, die Post gehe Hinweisen auf Verletzungen des Postgeheimnisses konsequent nach. Bei fehlbarem Verhalten von Mitarbeitenden prüfe sie stets, ob das Einreichen einer Strafanzeige und disziplinarische Massnahmen angezeigt seien. Bereits bei der Anstellung müssen künftige Mitarbeitende einen Strafregisterauszug vorweisen. Bei der Post arbeiten mehr als 44’000 Menschen. Verletzungen des Postgeheimnisses sind selten. Zwischen 2015 und 2024 kam es im Schnitt jährlich zu 17 Verurteilungen. Die Täter sind nicht zwingend Postangestellte. Wer zum Beispiel ein Paket aus einem Briefkasten stiehlt, verletzt ebenfalls das Postgeheimnis. (aargauerzeitung.ch)

