Im Jahr 2017 nahm sich die 13-jährige Céline aus Spreitenbach AG das Leben, nachdem sie in sozialen Netzwerken blossgestellt und bedroht worden war. Der heute 17-Jährige, der erotische Bilder von ihr erpresst hatte, ist am Mittwoch in Dietikon vor Gericht gestanden. Es bleibt bei einem Arbeitseinsatz.
Das Jugendgericht Dietikon verurteilte den 17-Jährigen wegen Nötigung und mehrfacher Pornographie zu einem Arbeitseinsatz von sieben Tagen. Davon muss er vier Tage leisten. Die restlichen drei werden nur fällig, falls er sich innerhalb eines halben Jahres etwas Neues zuschulden kommen lässt. Dazu ordnete das Gericht eine «persönliche Betreuung» durch eine Sozialarbeiterin an.
Dass es einen Arbeitseinsatz von wenigen Tagen als Bestrafung gab, war vor Gericht unbestritten. Weil der Jugendliche zum Zeitpunkt der Tat erst 14 Jahre alt war, sind gemäss Jugendstrafgesetz gar keine härteren Massnahmen möglich. Mit mehrmonatigen Arbeitseinsätzen oder Busse werden Jugendliche erst ab einem Alter von 15 Jahren bestraft.
Dies war auch den Eltern des verstorbenen Mädchens bewusst. Sie legten aber dennoch Einsprache gegen den Strafbefehl der Jugendanwaltschaft ein, weil sie den Jugendlichen nicht nur wegen Nötigung verurteilt sehen wollten, sondern wegen sexueller Nötigung.
Dies lehnte das Gericht aber ab. Die Eltern reagierten empört auf den Entscheid und verliessen den Saal noch während der Urteilseröffnung. Sie erhielten auch keine Genugtuung zugesprochen.
Der damals 14-jährige Beschuldigte aus Dietikon ZH hatte vom 13-jährigen Mädchen aus Spreitenbach AG freizügige Bilder verlangt. Dabei drohte er ihr, dass er bereits gesendete Aufnahmen an seine Ex-Freundin weiterleiten werde, falls er keine neuen erhalte.
Derart unter Druck gesetzt, schickte ihm das Mädchen mehrere Bilder per Snapchat. Eines dieser «Nudes» landete nach einem Streit doch bei der Ex-Freundin, die es gleich per Snapchat weiterverbreitete.
Innert kürzester Zeit sahen rund 500 Personen die Aufnahme, das Mädchen wurde daraufhin beleidigt und bedroht. Einige Tage später nahm es sich das Leben.
Ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Beschuldigten und dem Suizid des Mädchens sei zwar nicht erstellt, sagte der Anwalt der Eltern. «Einiges deutet aber darauf hin, dass die seelischen Wunden auf diesen Jugendlichen zurückgehen.»
Die Ex-Freundin, die das Bild weiterverbreitete, wurde ebenfalls zu einem Arbeitseinsatz verurteilt. Dieses Urteil ist bereits rechtskräftig. Die junge Frau hat ihren Einsatz schon absolviert.
Eigentlich sind Verhandlungen des Jugendgerichts nicht öffentlich. In diesem Fall macht es jedoch eine Ausnahme, wegen des grossen öffentlichen Interesses am Thema Cybermobbing. (sda)
Immerhin habe deren Taten ein Menschenleben gekostet.
Es ist kaum zu ertragen, was die Eltern durchmachen. Die Tochter durch Selbstmord verloren und der damals 14jährige Täter geht zur Strafe ein bisschen Laub aufnehmen im Park.
Überarbeitet bitte sofort das Strafrecht.