Die Bundesanwaltschaft (BA) hat einen Ex-Ruag-Mitarbeiter wegen unrechtmässig bezogener Kommissionszahlungen per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Für die ihm ebenfalls vorgeworfenen illegalen Waffengeschäfte hingegen fand die BA keine Beweise.
Gemäss der Einstellungsverfügung, die der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorlag, konnte der Tatverdacht der Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz nicht erhärtet werden. Die BA bestätigte damit am Samstag einen Bericht der Tamedia-Zeitungen.
Für unrechtmässig bezogene Kommissionszahlungen in der Höhe von rund 150'000 Franken wurde der Mann per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 27'000 Franken verurteilt. Ausserdem muss er eine Busse von 4500 Franken sowie die Verfahrenskosten bezahlen.
Der Rüstungskonzern Ruag war Anfang 2018 von der eigenen Whistleblower-Stelle über angeblich dubiose Waffendeals eines Kadermitarbeiters mit Russland informiert worden. Gemäss Medienberichten soll der Kadermann der Ruag-Munitionsdivision Ammotec mit dem damaligen Russland-Leiter der Bank Julius Bär hinter dem Rücken ihrer Arbeitgeber millionenschwere Rüstungsgeschäfte abgewickelt haben.
Der frühere Ruag-Chef Urs Breitmeier sagte damals, der Mann habe «ohne unser Wissen mit unserem Vertriebspartner ein Abkommen getroffen, dass er parallel zu den unseren auch noch andere Produkte verkaufen kann und auf sämtlichen verkauften Produkten zusätzliche Provisionen erhalte». Das verstosse gegen alle geltenden Regeln bei Ruag.
Der Konzern stellte den Mitarbeiter frei und reichte Strafanzeige bei der BA ein. Diese eröffnete ein Verfahren wegen Verdachts auf Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz - spezifisch Widerhandlungen gegen Bewilligungs- und Meldepflichten, und ungetreue Geschäftsbesorgung, und führte bei Ruag Hausdurchsuchungen durch.
Gemäss der Einstellungsverfügung waren aber alle zur Diskussion stehenden Munitionslieferungen zwischen 2010 und 2013 ordnungsgemäss bewilligt worden. Das Kriegsmaterialgesetz sei dabei nicht verletzt worden.
Auch in Bezug auf Waffenlieferungen und den Export sogenannter Dual-use-Güter von 2010 bis 2016 fanden die Ermittler keine konkreten Anhaltspunkte, dass diese nicht gemäss Kriegsmaterial- oder Güterkontrollgesetz bewilligt worden wären oder dass das Embargogesetz verletzt worden wäre. Das Strafverfahren wegen Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz sei deshalb einzustellen.
Der ebenfalls in die Affäre verwickelte ehemalige Russland-Leiter von Julius Bär und seine Unternehmen wurden im Februar dieses Jahres vom US-Finanzdepartement im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine auf die Sanktionsliste gesetzt. Demnach sollen diese dem russischen Militär und Geheimdienst verdeckt sensible westliche Technologien und Ausrüstung für die Atomwaffen-Labors geliefert haben. (sda)