«Ich habe mich riesig auf das Spiel gefreut», sagte der Geschädigte Raphael*. Seine Vorfreude auf das Eishockeyspiel zwischen dem SC Bern und den New Jersey Devils war zuletzt aber vergebens. Raphael kaufte für 350 Franken drei Tickets über anibis.ch. Anstelle der Eishockeytickets sendete ihm der Beschuldigte Daniel* jedoch zwei Guns-N’-Roses-Konzerttickets. Die Staatsanwaltschaft berief sich auf einen möglichen Betrug und forderte 30 Tagessätze zu je 140 Franken.
Raphael erschien als Zeuge vor dem Bezirksgericht Brugg. In seiner Aussage erläuterte er seine Irritation über die falschen Tickets und den Unglauben, als er die Konzerttickets erhielt. «Das ist wie Apfel und Birne. Ich wollte Eishockey sehen und nicht ein Konzert. Ich sollte doch die richtigen Tickets haben, die ich auch bezahlt hatte», sagte Raphael. Nach dem Erhalt der falschen Tickets kontaktierte er Daniel mehrmals. Der reagierte jedoch nie und so zeigte ihn Raphael schliesslich bei der Polizei an. Erst danach überwies Daniel die 350 Franken zurück.
Daniel ist bereits mehrfach vorbestraft – auch wegen Betrugs. Er sass ein ganzes Jahr in Untersuchungshaft. «Ich habe mehr als einen ‹Seich› gemacht. Jetzt habe ich aber einen festen Job und eine Freundin, die mir Halt gibt. Ich habe mich verändert und aus den Fehlern gelernt», sagte Daniel. Nun hat er jedoch wieder ein Strafverfahren am Hals: zum dritten Mal wegen Betrugs.
Bei der Befragung wurde klar: Schon zweimal war Daniel wegen Betrugs vor Gericht. «Dieses Mal wollte ich nicht betrügen. Daher gab ich Raphael als Ersatz die Konzerttickets.» Ausserdem sei er im letzten Herbst selber betrogen worden und wisse nun, wie sich das anfühle. Zudem sei Raphael nicht gross zu Schaden gekommen und sie hätten sich zehn Minuten vor der Verhandlung gut ausgesprochen, fügte Daniel an. Zum Schluss der Befragung sagte Daniel schliesslich: «Ich hatte die Tickets wirklich. Diese gab ich dann aber einem Kollegen und schickte Raphael aus ‹Goodwill› die Konzerttickets. «Ich probierte es einfach mal.» Es sei aber rückblickend ein Fehler gewesen.
Weder auf die Anrufe noch auf die Mails von Raphael hat Daniel reagiert. Er habe damals bei der Arbeit unter Strom gestanden und sein Telefon sei stets auf «bitte nicht stören» gewesen, begründete Daniel. Er forderte bei einem möglichen Freispruch eine Entschädigung. «Es dued mer Leid» schloss Daniel sein Schluss-Plädoyer ab.
Bestraft wurde er am Ende zu 10 Tagessätzen zu je 70 Franken. Betrug sei vorhanden, so Rossi. Der Beschuldigte habe ein aktives, subjektives Verhalten an den Tag gelegt und dem Opfer einen vorübergehenden Schaden zugefügt. Der Betrag wurde zudem nicht sofort zurückerstattet. Durch die Aussage «ich probier es einfach mal» sei ein vorsätzliches Handeln gewährleistet gewesen und der Käufer arglistig in einen Irrtum hineinversetzt worden. Da Daniel aber nach der Anzeige den Betrag zurücküberwiesen hat und «aufrichtige Reue» gezeigt habe, seien die 30 Tagessätze zu je 140 Franken trotz «einschlägiger Vorstrafen» zu hoch, begründete Rossi und beendete die Verhandlung mit Blick auf den leicht verärgerten Daniel.
*Name der Redaktion bekannt.