Mit der Berichterstattung über eine mutmassliche Schändung von Jolanda Spiess-Hegglin hat der «Blick» «in schwerwiegender Weise» in die Intimsphäre der Ex-Politikerin eingegriffen und damit ihre Persönlichkeit verletzt. Zu diesem Schluss kommt das Zuger Obergericht.
Damit bestätigte das Obergericht in seinem am Montag veröffentlichten Urteil einen erstinstanzlichen Schuldspruch. Weiter kommt das Obergericht – wie schon das Kantonsgericht – zum Schluss, dass Jolanda Spiess-Hegglin kein klagbarer Anspruch auf Publikation einer Entschuldigung des Verlagshauses Ringier zustehe.
«Trotzdem wollen wir uns bei Jolanda Speiss-Hegglin entschuldigen», schreibt Ringier-CEO Marc Walder gleich nach der Publikation des Urteils auf «Blick.ch» am Montag.
Das Gericht hiess zudem die Berufung von Ringier bezüglich der Genugtuung teilweise gut und reduziert deren Höhe auf 10'000 Franken. Es erachtet die von der Vorinstanz zugesprochene Summe von 20'000 unter Berücksichtigung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung als «unverhältnismässig».
Das Urteil des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig. Den Parteien steht noch die Beschwerde an das Bundesgericht offen. (sda)
Auch der BLICK ist nicht erhaben über Anstand und die Wahrung von Persönlichkeitsrechten. Es gibt _keinen_ Grund, für eine namentliche / bildliche Erwähnung, ausser sensationslustiges aufgeilen & das generieren von Klicks = $ mit dem Leid eines Menschen.
Sonst kommen wir plötzlich in eine Dynamik wo es salonfähig wird, Fotos von Toten Verkehrs- und Gewaltopfern auf der Frontseite abzudrucken. (Wie in anderen Ländern bereits gang und gäbe)
Wir sollten höhere Ansprüche haben an die Medien in der Schweiz. Wichtig dass der rechtliche Rahmen nun geschaffen wird dafür.
Diesmal muss ich aber sagen: Danke, für die ehrliche Entschuldigung. Möge die Affäre damit beendet sein, oder zumindest nicht mehr durch die Boulevard Medien ausgeschlachtet werden.