Aargauer Lernfahrer raste so schnell durch 30er-Zone, dass gar das Gericht beeindruckt ist
In einer Winternacht im Jahr 2023 ereignete sich auf den Strassen der Aargauer Gemeinde Wohlen ein Raserdelikt der aussergewöhnlichen Art. Wie die Aargauer Zeitung berichtet, setzte sich ein 18-jähriger Lernfahrer wenige Tage vor seiner Autoprüfung ans Steuer des Autos seines Vaters und startete von da aus eine wilde Fahrt durch das Dorf.
«Es hat mich gereizt, kurz vor der Autoprüfung im Auto zu sitzen», erklärte er dem Präsidenten des Bezirksgerichts Bremgarten Lukas Trost. So habe er «eine kurze Runde» drehen wollen, als er im Industriequartier von Wohlen auf Polizisten getroffen sei. Diese hätten eine Verkehrskontrolle durchgeführt.
Der junge Mann bekam Panik und versuchte, zu fliehen – wohl nicht nur, weil er nur mit Lernfahrausweis unterwegs war, sondern vor allem auch, weil er zu diesem Zeitpunkt Alkohol, Kokain und Marihuana im Blut hatte.
Kurz nach ein Uhr nachts und bei regnerischen Verhältnissen startete somit seine wilde Flucht, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt. Zwischenzeitlich brach ihm sein Heck aus, an einer Verkehrsinsel überholte er ein anderes Auto. Und das alles bei irrsinnigem Tempo: Innert 10 Minuten erfüllte er den Rasertatbestand gleich viermal. Unter anderem raste er mit 149 km/h durch eine 30er-Zone.
«Das ist eindrücklich, mit welcher Geschwindigkeit Sie durch Wohlen gefahren sind», so der Gerichtspräsident. «Das muss man erst einmal schaffen.» Dennoch wurde er kurz darauf zuhause von der Polizei gestellt.
Heute bereut der Angeklagte seine Irrfahrt. «Es tut mir unfassbar leid», sagte er vor der Urteilsverkündung. Auch sein Verteidiger betonte, der junge Mann sei sich bewusst, dass es «eine absolute Vollkatastrophe» gewesen sei. Verletzte gab es bei der Fahrt keine. «Sie hatten einen riesengrossen Schutzengel», so der Gerichtspräsident.
Mittlerweile kennt der Beschuldigte sein Urteil. Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte einigten sich auf ein Strafmass. Der Mann kassiert eine bedingte Strafe von 22 Monaten Gefängnis bei einer Probezeit von zwei Jahren. Weiter muss er eine Busse von 1000 Franken sowie die Verfahrenskosten bezahlen. «Wir haben den Eindruck, dass der Vorfall bei Ihnen etwas bewirkt hat», so der Gerichtspräsident. (dab)
