Der 47-jährige Bosnier, der 2012 in den Werkstattmord von Gränichen AG verwickelt war, erhält für seine zu Unrecht in Haft verbüsste Zeit eine Genugtuung. Das Bundesgericht hatte ihn im März vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Er sass laut dem Aargauer Obergericht fast fünf Jahre zu Unrecht im Gefängnis.
Nach dem Freispruch durch das Bundesgericht musste das Aargauer Obergericht die Strafe für die verbleibenden Schuldsprüche neu bemessen. Der Mann war nämlich ursprünglich nicht nur wegen Mordes, sondern auch wegen versuchter einfacher Körperverletzung, Nötigung, Gewalt und Drohung gegen Behörden sowie Hausfriedensbruchs verurteilt worden.
Bei dieser Berechnung ist das Gericht nun zum Schluss gekommen, dass dem Beschuldigten eine Genugtuung in der Höhe von 274'070 Franken zugesprochen werden muss. Diese ergibt sich aus 1798 Tagen, die der heute 47-Jährige nach der Auseinandersetzung in der Werkstatt zu Unrecht in Haft sass, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.
Insgesamt sass der Bosnier 1998 Tage im Gefängnis. Für die noch nicht beurteilten Straftaten sprach das Obergericht nun einerseits eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen aus und widerrief andererseits den bedingten Strafvollzug für eine Geldstrafen von 20 Tagessätzen. Diese 200 Tagessätze zog es von der verbüssten Haftstrafe ab.
Die vom Beschuldigten geforderte Schadenersatzforderung wies das Obergericht jedoch ab, wie es weiter schreibt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Grund für die Verurteilung war eine Auseinandersetzung am Abend des 7. Oktober 2012 in einer Mechaniker-Werkstatt in Gränichen SO. Was damals genau geschah, ist bis heute unklar. Ein 31-jähriger Mann wurde mit zwei Schüssen getötet. Neben dem Bosnier war auch der Werkstattbesitzer, ein heute 54-jähriger Schweizer, anwesend. Das Opfer war ein gemeinsamer Bekannter.
Das Bezirksgericht Aarau hatte beide Männer im Dezember 2014 des Mordes schuldig gesprochen und zu Freiheitsstrafen von je 15 Jahren verurteilt. Der Schweizer habe den Tötungsauftrag erteilt, geplant und finanziert, der Bosnier sei der Ausführende gewesen.
Der Werkstattbesitzer war dann aber im Sommer 2016 vom Aargauer Obergericht vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. Es sei nichts rechtsgenügend nachzuweisen, dass er den Auftrag gegeben habe, den Bekannten zu töten, hatte der Gerichtsvorsitzende das Urteil begründet.
Das Bundesgericht erachtete die Aussagen des Schweizers, der seinen Angestellten vor Obergericht belastete, jedoch als nicht glaubhaft. Es sprach den Bosnier deshalb im vergangenen Frühling ebenfalls vom Vorwurf des Mordes frei. Zudem forderte es das Obergericht auf, ihm eine Haftentschädigung zuzusprechen. (sda)