Staatsanwältin Barbara Loppacher beantragte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe mit anschliessender lebenslänglicher Verwahrung für den 34-jährigen Schweizer, obwohl eine wichtige Voraussetzung dafür nicht gegeben ist. Das Gesetz verlangt unter anderem, dass zwei psychiatrische Gutachter unabhängig voneinander eine dauerhafte Untherapierbarkeit des Beschuldigten feststellen.
Das haben die beiden am Dienstag befragten Experten aber nicht getan. Beide sahen den 34-jährigen Schweizer als therapiefähig, wenn auch ein Erfolg nicht garantiert sei und eine Behandlung sicher lange Jahre dauern müsste.
Loppacher hielt dagegen, dass die Tötungen als schwerste Delikte nicht auf eine konkrete behandelbare psychische Störung zurückzuführen seien. Also sei der Beschuldigte nicht therapierbar. Falls nicht eine lebenslängliche Verwahrung angeordnet werde, sei eine ordentliche Verwahrung angezeigt.
Demgegenüber plädierte die Pflichtverteidigern Renate Senn für eine endliche Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Zudem solle das Gericht eine ambulante Therapie während des Strafvollzugs anordnen. Ihr Mandant sei laut den Gutachtern therapierbar, er sei auch therapiewillig.
Die Anwälte der Hinterbliebenen der in Rupperswil AG Getöteten verlangten Schuldsprüche im Sinne der Anklage sowie Schadenersatz- und Genugtuungszahlungen im Gesamtumfang von rund 750'000 Franken sowie Übernahme sämtlicher Verfahrens- und Gerichtskosten.
Allerdings waren sich alle einig: Der Beschuldigte würde die Summen nie aufbringen können. Ihre Klienten würden wohl einen Teil davon von der Opferhilfe erhalten.
In seinem Schlusswort bat der Beschuldigte die Hinterbliebenen seiner Opfer um Entschuldigung. Dass er dies bisher nicht explizit getan hatte - in einem Brief hatte er ihnen geschrieben, die Tat tue ihm leid -, war ihm von den Opferanwälten angekreidet worden.
Tag 2 im #Rupperswil-Prozess. Heute geht es weiter mit den Plädoyers der Parteien. @watson_news pic.twitter.com/RiN9ZVNrsY
— William Stern (@william_j_stern) March 14, 2018