Schweiz
Justiz

Jolanda Spiess-Hegglin und der «Blick» erneut vor Gericht

Die ehemalige Zuger Kantonsraetin Jolanda Spiess-Hegglin vor dem Strafgericht in Basel, am Mittwoch, 24. Mai 2023. Jolanda Spiess-Hegglin hat die Journalistin Michele Binswanger wegen Verleumdung verk ...
Jolanda Spiess-Hegglin bekommt vom «Blick» Geld.Bild: keystone

Jolanda Spiess-Hegglin und der «Blick» erneut vor Gericht

Zwischen der früheren Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin und dem Medienhaus Ringier kommt es am heutigen Mittwoch vor dem Kantonsgericht Zug zu einer weiteren Verhandlungsrunde.
30.10.2024, 07:2830.10.2024, 07:30
Mehr «Schweiz»

Es geht um die Herausgabe von Gewinnen, welche das Ringier-Blatt «Blick» mit vier persönlichkeitsverletzenden Artikeln erzielt hat.

Das Kantonsgericht ist in Zug in erster Instanz für Zivilsachen zuständig. Es hatte 2022 in einem wegweisenden Urteil festgestellt, dass sich die widerrechtlichen Artikel positiv auf den Absatz des «Blick» ausgewirkt hätten, und Ringier den damit erzielten Gewinn herausgeben müsse.

Dabei ist es an Spiess-Hegglin, ihren Anspruch am Gewinn zu beziffern. Das Kantonsgericht verpflichtete Ringier dazu, sämtliche Informationen zur Eruierung und Abschätzung des erzielten Gewinns offenzulegen. Es nannte dazu etwa die Anzahl Einzelverkäufe gewisser «Blick»-Nummern oder die Anzahl Geräte, von denen aus an gewissen Tagen auf Online-Artikel zugegriffen wurde.

Ringier akzeptierte das Urteil und lieferte Spiess-Hegglin Informationen. Nun werde das Gericht entscheiden, wie die Gewinnherausgabe berechnet werden solle, erklärte Spiess-Hegglin am Montag in ihrem Blog. Einem Expertenteam sei es gelungen, aufgrund der registrierten Klicks die Erlöse pro einzelnen Artikel hochzurechnen.

Bei den Artikeln ging es um Geschehnisse an der Landammannfeier im Jahr 2014. Nach der offiziellen Feier kam es zwischen der damaligen Kantonsrätin Spiess-Hegglin (damals Grüne) und einem SVP-Kantonsratskollegen zu intimem Kontakt. (sda/con)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
    Zum 1. Mal hat der Bund ein Verfahren gegen die SRG eingeleitet – das ist der Entscheid
    SRF zeigt Fussballspiele, die der Sender nicht ausstrahlen darf – trotzdem schreitet die Aufsicht nicht ein. Dieser Entscheid stösst auf scharfe Kritik.

    Zum ersten Mal überhaupt hat das Bundesamt für Kommunikation ein Aufsichtsverfahren gegen die SRG durchgeführt. Grund war eine mögliche Verletzung der Konzession. Der öffentlich finanzierte Rundfunk könnte also die Regeln gebrochen haben, die für ihn gelten. Nun liegt die Verfügung des Bundesamts vor.

    Zur Story