Das Zürcher Obergericht hat am Freitag den sogenannten Seefeld-Mörder zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Seinen Komplizen verurteilte es zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren und drei Monaten.
Die Richter sprachen beide Beschuldigten des Mordes schuldig. Dazu kamen weitere Delikte. Auf die Anordnung von Verwahrungen verzichtete das Gericht. Dafür seien bei beiden Beschuldigten die Voraussetzungen nicht gegeben.
Auf die beiden Männer kommen hohe Genugtuungs- und Schadenersatzsummen für die Opferangehörigen sowie Kosten aus dem Verfahren zu. Das Obergericht erhöhte die erstinstanzlich ausgesprochenen Strafen. Das Bezirksgericht Zürich hatte im Januar 2020 Freiheitsstrafen von 20 beziehungsweise 16 Jahren verhängt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der heute 29-jährige Schweizer hatte am 30. Juni 2016 im Zürcher Stadtquartier Seefeld in der Mittagszeit auf offener Strasse einen zufällig anwesenden 41-jährigen Mann mit mehreren Messerstichen brutal getötet. Dann war er geflüchtet.
Die Tat war Bestandteil eines Plans, den der Schweizer und sein Komplize, ein heute 41-jähriger Litauer, im Strafvollzug geschmiedet hatten, wo sie sich kennengelernt und angefreundet hatten. Ziel war es, frühzeitig aus der Gefangenschaft zu kommen. Der Litauer machte dem Jüngeren weis, Aussenstehende bedrohten die Familien der beiden. Um sie zu schützen, müssten sie rasch in Freiheit kommen.
In seinem ersten unbegleiteten Hafturlaub schickte der Schweizer einen fingierten Erpresserbrief ans Zürcher Kantonsparlament. Darin drohte er im Namen einer angeblichen litauischen Bande die Tötung von Menschen an, sollte der Litauer nicht umgehend freigelassen werden.
Als nichts geschah, kaufte er ein Messer und suchte ein Opfer. Nach der Tat flüchtete er. Er wurde festgenommen, als er eine Schusswaffe samt Schalldämpfer und Munition kaufen wollte, die er im Darknet gesucht hatte. Aus diesem Grund sprach ihn das Obergericht unter anderem auch der strafbaren Vorbereitungshandlungen für Mord schuldig.
Wie der Vorsitzende Richter bei der mündlichen Urteilsbegründung sagte, liess der Schweizer bei der Tat «jegliche Menschlichkeit vermissen». Die «grausame Massakrierung» habe er einzig zum Zweck verübt, «einen Schwerverbrecher» freizupressen. Die Tat sei «an Niederträchtigkeit und Kaltblütigkeit kaum zu überbieten».
Obwohl der Litauer zur Tatzeit im Gefängnis war, wurde auch er des Mordes schuldig gesprochen, und nicht nur der Anstiftung dazu, wie es das Bezirksgericht Zürich getan hatte. Er habe «enormen Einfluss» auf die Willensbildung des Schweizers gehabt, sagte der Richter. Sein Tatbeitrag sei «weit über Anstiftung hinaus» gegangen, er sei der «Spiritus Rector» gewesen und habe massgeblich mitgewirkt.
Ob das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen wird, können die Parteienvertreter erst aufgrund der schriftlichen Begründung entscheiden. Der Staatsanwalt hatte für beide Männer lebenslängliche Freiheitsstrafen und Verwahrung gefordert.
Der Verteidiger des geständigen Schweizers hatte auf vorsätzliche Tötung und 12 Jahre Freiheitsentzug plädiert. Der Anwalt des Litauers hatte einen Tatbeitrag seines Mandanten rundweg verneint und einen vollumfänglichen Freispruch verlangt. (saw/sda)