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Deutscher erhält keine Niederlassungsbewilligung – weil er Schulden hat

45-jähriger Deutscher erhält keine Niederlassungsbewilligung – weil er Schulden hat

26.10.2021, 09:2826.10.2021, 14:47
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Bald nicht mehr nötig: Hüllen für die heutigen Ausländerausweise aus Papier, die ab November durch Ausweise im Kreditkartenformat ersetzt werden. (Archivbild)
Kein "C" für den Deutschen.Bild: KEYSTONE

Ein 45-Jähriger Mann erhält keine Niederlassungsbewilligung. Weil er Schulden angehäuft hat, sei er seinen Verpflichtungen mutwillig nicht nachgekommen, hält das Zürcher Verwaltungsgericht fest. Konsequenzen hat dies für den Deutschen keine – seine Schweizer Frau muss aber die Kosten tragen.

Normalerweise wäre es eine Formsache: Als deutscher Staatsangehöriger hätte der Mann nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz Anrecht auf eine unbeschränkte Niederlassungsbewilligung – allerdings müsste er sich dazu ununterbrochen und ordnungsgemäss hierzulande aufgehalten haben.

Ersteres erfüllt der Mann, der seit Ende 2011 in der Schweiz lebt. Letzteres liegt bei ihm aber nicht vor, wie das Verwaltungsgericht die Entscheide des Migrationsamtes und der Zürcher Sicherheitsdirektion in einem aktuellen Urteil bestätigt. Das Kriterium der «Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung» könne derzeit als nicht erfüllt betrachtet werden.

Mehr als ein liederlicher Umgang

Der Deutsche hat gemäss den Vorinstanzen Schulden angehäuft, kann seinen Lebensunterhalt seit 2014 nicht aus eigener Kraft bestreiten und schöpft seine Arbeitsfähigkeit nicht aus. Ein Auszug aus dem Betreibungsregister vom April 2021 zeigt fünf Verlustscheine (rund 38'000 Franken) und drei offene Betreibungen (rund 37'000 Franken).

Das Verwaltungsgericht hält dem Mann zugute, dass er seine Schulden seit September 2020 stark reduziert habe und sich auch darum bemüht habe, mit seinen Schuldnern – und insbesondere seiner ehemaligen Ehefrau – eine gütliche Lösung zu finden.

Es handle sich aber noch immer um Schulden von «nicht unerheblichem Masse», hält das Gericht fest. «Angesichts der Dauer und Höhe der noch immer bestehenden Verschuldung liegt jedoch nicht mehr nur ein liederlicher Umgang mit Geldforderungen vor, sondern ist zumindest von einer qualifiziert fahrlässigen Nichterfüllung finanzieller Verpflichtungen auszugehen.»

Die Verweigerung der Niederlassungsbewilligung stuft das Verwaltungsgericht deshalb als rechtens ein. Diese sei auch verhältnismässig, da der Deutsche dennoch weiterhin in der Schweiz leben und arbeiten dürfe.

Keine unentgeltliche Rechtspflege

Von den Verfahrenskosten befreit es den 45-Jährigen trotz dessen Schulden nicht. Seine neue Ehefrau, die er 2019 geheiratet hat, sei berufstätig und nicht von der Sozialhilfe abhängig, heisst es im Urteil. «Es ist nicht ersichtlich, weshalb die Ehefrau nicht in der Lage sein sollte, im Rahmen ihrer ehelichen Unterstützungspflicht für die entstehenden Kosten aufzukommen.»

Die Gerichtsgebühr des Verwaltungsgerichts beträgt 2070 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (sda)

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39 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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stormcloud
26.10.2021 09:47registriert Juni 2021
Das Urteil kann man nachvollziehen...
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insert_brain_here
26.10.2021 11:26registriert Oktober 2019
War klug von ihm wieder zu heiraten, nicht unbedingt von ihr.
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chicadeltren
26.10.2021 15:01registriert Dezember 2015
Absolut nachvollziehbar - wäre absurd bei einem derart offensichtlichen Fall die Verfahrenskosten der Allgemeinheit aufzubürden.
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