Schweiz
Justiz

Stationäre Massnahme für Aargauer Yoga-Sexualstraftäter bestätigt

Stationäre Massnahme für Aargauer Yoga-Sexualstraftäter bestätigt

30.06.2023, 12:0530.06.2023, 17:58
Mehr «Schweiz»
Blick in ein Zimmer in den neu gestalteten Massnahmestationen 80/82 der Klinik fuer Forensische Psychiatrie, aufgenommen am Freitag, 27. September 2013, in Rheinau. Die Massnahmestationen 80/82 der Kl ...
Bild: KEYSTONE

Ein wegen mehrfacher sexueller Nötigung verurteilter Mann kommt nach Verbüssung seiner Freiheitsstrafe von neun Jahren nicht frei. Das Bundesgericht hat das Urteil des Aargauer Obergerichts bestätigt, das eine stationäre Massnahme angeordnet hat. Der Mann ist mit seiner Beschwerde unterlegen.

Der heute 70-Jährige hatte vor seiner Festnahme im Bezirk Zurzach eine eigene Yoga-Schule geführt. In der Meditationsgruppe bestand während Jahren eine sektenähnliche Struktur. Der Mann trat gegenüber den Frauen dominant und kontrollierend auf. Fünf Frauen reichten gegen den Mann Strafanzeige ein, weil er sie während Jahren sexuell genötigt hatte.

Das Bezirksgericht Zurzach hatte den – wegen früheren Sexual-Delikten – bereits im Kanton Solothurn vorbestraften Mann im Jahr 2016 zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt und eine Verwahrung angeordnet. Mit verschiedenen Beschwerden erreichte der Mann, dass das Aargauer Obergericht die Strafe auf neun Jahre reduzierte und anstelle der Verwahrung eine vollzugsbegleitende, ambulante Therapie anordnete.

«Keine günstige Entwicklung»

Im Jahr 2021 stellte das Aargauer Amt für Justizvollzug (AJV) den Antrag auf eine stationäre Massnahme sowie eine Sicherheitshaft, bis zu einem definitiven Entscheid darüber. Das Bezirksgericht Zurzach befragte den psychiatrischen Gutachter und ordnete erneut eine stationäre Massnahme an, also eine Therapie in einer geschlossenen Anstalt.

Der Gutachter hatte «keine günstige Entwicklung» festgestellt. Nach wie vor erachte der Mann sein Verhalten den Frauen gegenüber als legitim. Es lägen bei ihm weiterhin «narzisstische Persönlichkeitsmerkmale» vor und es sei nicht «von einer Änderung des Dominanzbedürfnisses» auszugehen.

Nicht willkürlich gehandelt

Nachdem das Obergericht den Entscheid des Bezirksgerichts bestätigt hatte, zog der Mann den Fall ans Bundesgericht weiter. Sein Anwalt argumentierte unter anderem damit, dass das Rückfallrisiko bei Gewalt- und Sexualstraftätern im Alter von über 70 Jahren deutlich tiefer sei.

Das Bundesgericht bestätigte die Anordnungen der Vorinstanzen, wie aus dem am Freitag publizierten Urteil hervorgeht. Das Bezirksgericht und das Obergericht hätten nicht willkürlich gehandelt, als sie die Umwandlung einer ambulanten in eine stationäre Massnahme für zulässig erklärt hätten.

Schwerwiegender Eingriff in Freiheitsrechte

Damit wird der 70-Jährige auch nach Verbüssung seiner Freiheitsstrafe nicht entlassen. Die Therapie wird stationär weitergeführt. «Der Eingriff in seine Freiheitsrechte wiegt zweifelsohne schwer», heisst es im Urteil des Bundesgerichts.

Auf der anderen Seite stehe die offenkundig grosse Nähe der Wahrscheinlichkeit der erneuten Begehung von schweren Delikten, mit denen die «sexuelle und psychische Integrität von vulnerablen Frauen» schwer verletzt werden könnten.

(Urteil 6B_766/2022 vom 17. Mai 2023) (aeg/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Hast du technische Probleme?
Wir sind nur eine E-Mail entfernt. Schreib uns dein Problem einfach auf support@watson.ch und wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
2 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
2
Warum der früheste Sonnenuntergang in der Schweiz bereits heute ist

In zehn Tagen ist die Wintersonnenwende, also der kürzeste Tag des Jahres. Was aber nicht bedeutet, dass dann auch der frühste Sonnenuntergang ist – denn dieser ist schon heute.

Zur Story