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Zürcher Gericht verbietet Abdeckung von Inschrift «Zum Mohrenkopf»

Zürcher Gericht verbietet Abdeckung von Inschrift «Zum Mohrenkopf»

22.03.2023, 11:3122.03.2023, 14:55
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ARCHIV -- Ueber dem Eingang des Hauses am Neumarkt 13 in Zuerich steht die Inschrift "Zum Mohrenkopf", fotografiert am 14. April 2021 in Zuerich. Der Zuercher und der Stadtzuercher Heimatsch ...
Bild: keystone

Das Baurekursgericht hat der Stadt Zürich nicht erlaubt, zwei Inschriften abzudecken. «Zum Mohrenkopf» und «Mohrentanz» seien im heutigen Kontext zwar rassistisch, doch der Eingriff in geschützte Fassaden sei nicht gerechtfertigt, hält das Gericht fest.

Das Baurekursgericht gibt damit dem Zürcher Heimatschutz (ZHV) recht, wie dieser am Mittwoch in einer Mitteilung schreibt. Der ZHV findet, ein erklärender Text zu den Inschriften im historischen Zürcher Niederdorf sei ausreichend. Bereits im November 2021 hat die Stadt solche Tafeln an den Gebäuden angebracht.

Wie ein Sprecher des Präsidialamts gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte, beabsichtige der Stadtrat den noch nicht rechtskräftigen Entscheid weiterzuziehen. Die nächste Instanz ist das Verwaltungsgericht.

Der ZHV betont, dass er die Problematik des Rassismus in der Gesellschaft sehr ernst nehme. Doch die Schriftzüge seien «bedeutend für das äussere Erscheinungsbild» der beiden Häuser.

ARCHIV --- Ueber dem Eingang des Hauses an der Niederdorfstrasse 29 in Zuerich steht die Inschrift "Zum Mohrentanz", fotografiert am 14. April 2021 in Zuerich. Der Zuercher und der Stadtzuer ...
Bild: keystone

Die Inschriften seien eine charakteristische Eigenschaft, welche die historischen Häuser mit vielen anderen in der Zürcher Altstadt teilten, habe das Gericht festgehalten. Die Häuser am Neumarkt 13 und der Niederdorfstrasse 29 wurden 1443 beziehungsweise 1682 zum ersten Mal erwähnt.

Altertümlicher Begriff

Bei den beiden Hausnamen «Zum Mohrentanz» und «Zum Mohrenkopf» handelt es sich laut dem Gericht nicht um direkt diskriminierende Aussagen. Die mittelbar diskriminierende Wirkung hingegen bleibe subtil und schwer fassbar. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil der Begriff «Mohr» heute kaum mehr verwendet werde und offensichtlich altertümlich erscheine.

Die Idee der Abdeckung kam aus der Zürcher Politik. Der Stadtrat hatte um eine entsprechende Baubewilligung ersucht. Der ZHV erhob dagegen Rekurs. Ursprünglich wollte der Zürcher Stadtrat die Inschriften ganz entfernen lassen.

(aeg/sda)

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157 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Platon
22.03.2023 11:41registriert September 2016
Immerhin hat es bei den Gerichten noch Leute mit Hirn.
Ich würde von den Canclern mal gerne Wissen welche geschichtsphilosophischen Überlegungen hinter dem Wunsch stecken uns in der Gegenwart mit nichts aber auch absolut gar nichts konfrontiert sehen zu wollen, was uns daran erinnern könnte, dass Rassismus, Diskriminierung ect. mal bei uns an der Tagesordnung stand. Wievkönnen wir uns da noch verbessern, wenn alle Erinnerungsstücke weg sind?
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Papisco
22.03.2023 12:06registriert Juni 2020
Gut so. Wir brauchen keinen künstlich gereinigten Blick in die Vergangenheit.
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wicki74
22.03.2023 14:11registriert August 2018
Einfach nur Danke der Vernunft des Baugerichts.
"Canceln" ist mein Snonym für trendiges Stigmatisieren und Ausgrenzen...
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