Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona TI hat am Montag der Prozess gegen zwei Kurden wegen Terror-Propaganda im Internet begonnen. Den Beschuldigten wird Beteiligung an einer kriminellen Organisation mit Verbindung zum Al Kaida-Netzwerk vorgeworfen.
Die beiden Brüder aus dem Irak im Alter von 35 und 25 Jahren wollten zu den Vorwürfen der Bundesanwaltschaft am Montag keine Aussagen machen. Den dargestellten Sachverhalt bezeichneten sie knapp als falsch. Nur zu ihren persönlichen Daten und Verhältnissen gaben Auskunft.
Am ersten Verhandlungstag setzte Bundesstaatsanwältin Maria Schnebli zu ihrem Plädoyer an. Der Vortrag wurde aber aus Zeitgründen am Abend unterbrochen, die Strafanträge sollen am Dienstag folgen. Laut Schnebeli waren die Beschuldigten über Jahre bestrebt, salafistisch-djihadistisches Gedankengut von der Schweiz aus weltweit zu verbreiten.
Die vom Hauptangeklagten mitbegründete Organisation «Zentrum Didi Nwe Auslandsabteilung» (ZDNAA) habe zum Ziel gehabt, das Netzwerk Al-Kaida zu unterstützen. An der Spitze des ZDNAA habe Mullah Krekar gestanden haben, der ehemaliger Führer der Terrorgruppe Ansar al-Islam. Der Haupbeschuldigte sei eng mit ihm verbunden gewesen.
Um die Gefährlichkeit von Mullah Krekar darzustellen, verwies die Bundesstaatsanwältin auf Aussagen des Islamistenführers gegenüber norwegischen Behörden. Mullah Krekar, der in Norwegen in Haft sitzt, sei bei Befragungen, die sich um die Beschuldigten drehten, ausfällig geworden. Er habe gedroht, dass es Anschläge auf Schweizer Botschaften geben könnte.
«Die Schweiz hat ein Djihadistenproblem» sagte Maria Schneebeli. Der laufende Prozess sei ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung dieser Entwicklung. Sie verwies darauf, dass die Anhänger solcher Bewegungen in Foren unterwegs seien. Auch das ZDNAA habe seine Mitglieder in verschiedenen Ländern gehabt.
Wer solche Foren zu Verfügung stelle, wie es der Hauptbeschuldigte gemacht habe, beteilige sich an dieser kriminellen terroristischen Organisation. Auch der jüngere Bruder betreute gemäss Anklage diverse Foren und Chats und hatte die Rolle eines Administrators oder Moderators inne. Das Netzwerk sei auch verwendet worden, um Gewaltvideos hochzuladen.
Zu Beginn des Prozesses am Montag scheiterte die Verteidigung mit der Forderung, dass auf die Anklage nicht eingegangen werde. Aus Sicht der beiden Anwälte lag zu Beginn des Verfahrens kein ausreichender Anfangsverdacht gegen den Hauptbeschuldigten vor.
Sie bezogen sich dabei auf einen Bericht des Nachrichtendienstes, der eine Telefon-Überwachung zur Folge hatte. Aus Sicht der Verteidigung ist dies unzulässig gewesen. Bundesstrafrichter Peter Popp lehnte den Antrag ab. Er befand, dass ausreichend Grund für einen Anfangsverdacht bestanden habe. Die meisten Vorwürfe hätten sich in der Folge auch bestätigt.
«Das Strafverfahren hat mein Leben zerstört», sagte der 35-jährige Hauptbeschuldigte. In einem längeren Vortrag in seiner Muttersprache stellte er dar, wie er vom Schweizer Geheimdienst als Informant angeworben worden sei, dies aber abgelehnt habe. Wegen der Ermittlungen hätte seine Familie im Nordirak Repressalien erlebt. Gemäss Bundesanwaltschaft gab es aber keine Verbindung zwischen Geheimdiensten in der Schweiz und im Irak. (tvr/dwi/sda)