Ein ehemaliger Mitarbeiter des Bundesamtes für Strassen ist von der Strafkammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten, bedingt ausgesetzt auf zwei Jahre, verurteilt worden. Er hatte sich bestechen lassen.
Die zwei Garagisten, die ihn bestochen hatten, erhielten ihrerseits Freiheitsstrafen von 24 und 22 Monaten, ebenfalls ausgesetzt für eine Probezeit von zwei Jahren. Neben Bestechung wurden auch die Straftatbestände der mehrfachen Urkundenfälschung, der mehrfachen Erschleichung einer falschen Beurkundung und des gewerbsmässigen Abgabebetrugs geahndet.
Der ehemalige Bundesbeamte im Bundesamt für Strassen (Astra) hatte zwischen Oktober 2014 und September 2017 bei Einträgen von Abgaswerten manipuliert, damit die beiden Garagisten aus dem Mittelland - Vater und Sohn - CO2-Sanktionen umgehen konnten. Er erhielt von den Autoimporteuren 2000 Franken pro Monat «Lohn», zudem ein Fahrzeug im Wert von 15‘300 Franken - insgesamt etwa 71‘000 Franken.
Der Abgabebetrug falle bei der Strafzumessung besonders stark ins Gewicht, erklärte Einzelrichter Alberto Fabbri in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Denn für das Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek), dem das Astra zugeordnet ist, und somit für die Allgemeinheit entstand ein Schaden beziehungsweise Einnahmeausfall in Höhe von etwas mehr als 9 Millionen Franken. Die drei Beschuldigten wurden denn auch zu einer solidarischen Haftung über diesen hohen Betrag plus Zins verurteilt.
Richter Fabbri nannte das Verhalten des ehemaligen Astra-Mitarbeiters eine «arglistige Täuschung», die vorsätzlich und aus Eigennutz erfolgt sei. Er habe sich aus Habgier bestechen lassen.
Dem älteren Garagisten bescheinigte er eine kriminelle Energie, weil er den Deal mit dem Astra-Mitarbeiter eingefädelt habe. Der Sohn war zwar an dieser Abmachung nicht beteiligt, erwies sich durch sein Handeln aber als effektiver Mittäter. Denn er hat die Bargeldbeträge teilweise selbst übergeben.
Das Strafmass entspricht ungefähr den Anträgen der Bundesanwaltschaft (BA). Im Falle des Astra-Mitarbeiters ging der Einzelrichter sogar leicht über das geforderte Strafmass von 19 Monaten hinaus. Für den älteren Garagisten, der mittlerweile 65 Jahre alt ist, wurde die Strafe aus Alters- und Gesundheitsgründen auf 24 Monate begrenzt, damit er keine unbedingte Haftstrafe erleiden muss.
Bei allen Beschuldigten handle sich «um mehr als ein leichtes Verschulden», so der Bundesstrafrichter, der auch die Forderungen der Verteidiger nach reinen Geldstrafen beziehungsweise einem Freispruch zurückwies.
Im Übrigen anerkannte der Richter, dass es sich bei den Computereinträgen im Astra um eigentliche Urkunden handle. Dieser Punkt hatte während der Hauptverhandlung zu einigen Diskussionen geführt und war von der Verteidigung bestritten worden. (sda)