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U-Haft verlängert: In die Schweiz mit 2 Kilo Sprengstoff eingereist

U-Haft verlängert: In die Schweiz mit 2 Kilo Sprengstoff aus Ex-Jugoslawien eingereist

28.03.2022, 12:0028.03.2022, 14:42
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Das Bundesstrafgericht hat die Verlängerung der Untersuchungshaft eines niederländischen Staatsbürgers bestätigt, der mit zwei Kilogramm Sprengstoff und verschiedenen verdächtigen Gegenständen in die Schweiz einreiste. Die Bundesanwaltschaft verdächtigt ihn, den Überfall auf einen Bancomaten geplant zu haben.

Der Mann wurde am 3. November 2021 im Kanton Schaffhausen beim Grenzübertritt festgenommen. In seinem in Deutschland zugelassenen Auto fanden die Zollbeamten neben dem Sprengstoff einen Zünder, ein Brecheisen, einen Kanister mit Benzin, Metallprofile und mehrere Sätze Nummernschilder.

Die Bundesanwaltschaft (BA) leitete eine Untersuchung wegen strafbarer versuchter Verwendung von Sprengstoffen und Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz ein. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Bern ordnete eine dreimonatige Untersuchungshaft an, die bis Anfang Mai 2022 verlängert wurde.

Sprengstoff aus Ex-Jugoslawien

In einem am Montag veröffentlichten Urteil hat das Bundesstrafgericht die Beschwerde des Verdächtigen gegen die Haftverlängerung abgewiesen. Der Mann bestreitet die ihm angelasteten Straftaten, die Fluchtgefahr und die Verhältnismässigkeit der Inhaftierung.

Gemäss den Erwägungen der Beschwerdekammer wurden der Sprengstoff - PEP 500, der aus alten Beständen der früheren jugoslawischen Armee stammen soll - und die anderen beschlagnahmten Gegenstände bereits beim Sprengen anderer Geldautomaten in der Schweiz verwendet. Dies war insbesondere Ende Oktober 2021 der Fall.

Darüber hinaus war das Auto in den Niederlanden als gestohlen gemeldet worden. Der Beschwerdeführer soll das Fahrzeug aus einer Garagen-Box in den Niederlanden geholt haben, die von einer Person gemietet worden war, die zahlreicher Straftaten verdächtigt wird.

Die BA stellte fest, dass sich die beiden Männer Mitte September 2021 in einem Airbnb in der Schweiz aufgehalten hatten. In diesem Zeitraum wurden mehrere Bancomaten gesprengt. Die Ermittlungen ergaben auch, dass der Beschuldigte für Anfang November eine weitere Unterkunft im Kanton Waadt gebucht hatte.

Fluchtgefahr

All diese Elemente deuten laut Gericht darauf hin, dass der Mann weitaus stärker in die Straftaten verwickelt ist, als er bisher zugegeben hat. So bestreitet er, Kenntnis des Inhalts des von ihm gefahrenen Autos gehabt zu haben - obwohl seine Kleidung in derselben Tasche wie der Sprengstoff deponiert war. Weiter verneinte er jegliche Verbindung zum Mieter der Garagen-Box.

Die von der BA gesammelten Indizien, die Fluchtgefahr und die Schwere der Straftaten rechtfertigen gemäss Bundesstrafgericht die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft. Andere Massnahmen wie eine Hinterlegung der Ausweispapiere oder eine elektronische Überwachung würden den Beschwerdeführer, dem eine mehrjährige Gefängnisstrafe droht, nicht daran hindern, die Schweiz zu verlassen. (Urteil BH.2022.5 vom 9.3.2022) (aeg/sda)

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