Ein 46-jähriger Russe ist wegen vorsätzlicher Tötung zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Laut dem Kantonsgericht St.Gallen hat er seine Ehefrau erwürgt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Ehepaar und ihre gemeinsame Tochter lebten als Asylbewerber in der Schweiz. Nach einigen Monaten wollten Frau und Tochter nach Inguschetien zurückkehren, weil ihre Mutter respektive Grossmutter im Sterben lag. In dieser Reise sah die Anklage das Motiv für das Tötungsdelikt, da der Beschuldigte nicht ohne seine Familie habe leben wollen.
Der russische Staatsangehörige bestritt, seine Ehefrau getötet zu haben. An der Berufungsverhandlung vor dem Kantonsgericht St.Gallen im August beteuerte er erneut seine Unschuld. Es gebe überhaupt kein Motiv, weshalb er seine Frau hätte umbringen sollen.
Seine Frau habe die Tochter in den Kindergarten gebracht, schilderte er das Geschehen am Todestag vom 26. Oktober 2016. Etwas später sei auch er aufgewacht und habe das Haus verlassen. Er habe zunächst einen Bekannten aufgesucht und danach ein Transportunternehmen.
Zurück in der Wohnung habe er im Keller Deutsch gelernt und schliesslich seine Frau wecken wollen, weil es Zeit gewesen sei, die Tochter aus dem Kindergarten abzuholen. Die Frau aber lag tot im Ehebett. Die Gerichtsmediziner stellten fest, dass sie beim Auffinden durch die Polizei bereits seit mindestens eineinhalb Stunden tot war.
Der Beschuldigte stellte in der Berufungsverhandlung verschiedene Mutmassungen an, wer seine Ehefrau ermordet haben könnte. Ausgesehen habe sie, als ob sie von einem Auto angefahren worden sei. Vielleicht sei sie auch von einem Unbekannten im Flur überfallen worden. Jedenfalls glaube er daran, dass sie erst nach ihrem Tod ins Ehebett gelegt worden sei.
Am Donnerstag hat das Kantonsgericht St.Gallen das schriftliche Urteil veröffentlicht: Es sprach den Mann nicht wie die Vorinstanz des Mordes, sondern der vorsätzlichen Tötung schuldig. Das Strafmass setzte es ebenfalls auf 12 Jahre fest. Zudem wird der Beschuldigte für 15 Jahre des Landes verwiesen. Der gemeinsamen Tochter muss er Schadenersatz und eine Genugtuung bezahlen. (aeg/sda)