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Zürcher Gericht verurteilt Eltern wegen Misshandlung der Tochter

Zürcher Gericht verurteilt Eltern wegen Misshandlung der Tochter

29.09.2022, 16:0529.09.2022, 16:27
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Mehr als sechs Jahre nach seiner Verhaftung stand ein fr
Bezirksgericht ZürichBild: KEYSTONE

Ein 42-jähriger Deutscher und seine Partnerin, eine 41-jährige Schweizerin, sollen eine Tochter des Mannes während Jahren geschlagen und erniedrigt haben. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte sie wegen schwerer Körperverletzung am Donnerstag zu Freiheitsstrafen von je fünf Jahren.

Das Gericht verurteilte den leiblichen Vater des Mädchens wegen schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Zudem wird er für eine Dauer von zehn Jahren des Landes verwiesen.

Die Stiefmutter des Mädchens wurde ebenfalls wegen schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Vom Vorwurf der Freiheitsberaubung sprach das Gericht beide Beschuldigten frei.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Paar vor, die Tochter des Mannes von 2011 bis 2018 immer wieder geschlagen zu haben. Das Mädchen war im Primarschulalter, als die Misshandlungen begannen. Auf erste Ohrfeigen folgten weitere körperliche Strafen und seelische Misshandlungen.

So soll das Mädchen nicht nur geschlagen, sondern teilweise auch gefesselt oder eingesperrt worden sein. Zudem habe es alleine im Zimmer essen müssen, statt zusammen mit der Familie am Tisch.

Die Eltern waren teilweise geständig

Die beiden Beschuldigten bestritten an der Verhandlung, die am 1. September stattfand, einen Teil der Vorwürfe. Der Verteidiger des Vaters forderte für seinen Mandanten eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren. Die Verteidigerin der Stiefmutter beantragte zwei Jahre.

Die Staatsanwaltschaft forderte für den Vater eine sechsjährige Freiheitsstrafe, für die Stiefmutter eine fünfjährige Freiheitsstrafe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann an das Zürcher Obergericht weitergezogen werden. (aeg/sda)

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6 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Hypnos350
29.09.2022 16:44registriert August 2015
Dieses Urteil ist doch zum Schreien! Ein Kind 6 ewige Jahre brutalst zu Quälen und selber bloss 5 zu kassieren...
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D.Enk-Zettel
29.09.2022 16:54registriert Oktober 2021
Ich werde wohl nie begreifen, wie man das Kindern antun kann. Die Strafe ist m. E. zu gering ausgefallen.
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