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FDP-Delegierte kritisieren Zukunftsinitiative der Juso hart

Eine Abstimmung der FDP Delegierten ueber die JUSO Initiative, anlaesslich der Delegiertenversammlung der FDP Schweiz vom Samstag, 28. Juni 2025 in Hergiswil im Kanton Nidwalden. (KEYSTONE/Urs Flueele ...
Die FDP-Delegierten zeigen dem Juso-Vorschlag, Vermögen über 50 Millionen Franken extra zu besteuern, die rote Karte.Bild: keystone

FDP-Delegierte kritisieren Zukunftsinitiative der Juso hart

28.06.2025, 13:1628.06.2025, 13:16
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Die FDP-Delegierten haben für die Zukunftsinitiative der Juso einstimmig die Nein-Parole beschlossen. Die Vorlage über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften gab mehr zu reden. Am Ende sprachen sich 214 dafür aus, 66 dagegen und 22 enthielten sich.

Melanie Racine, Co-Präsidentin der Jungfreisinnigen der Region Solothurn, warnte bei einem Ja zur Zukunftsinitiative der Juso vor den negativen Folgen für die Schweizer Unternehmen. Die Vorlage sei ein Angriff auf das «Erfolgsmodell Schweiz», so die Solothurnerin. Sie «zerschlage» die Schweizer Unternehmen. Als Konsequenz würden ausländische Investoren übernehmen. Zudem würde ein Ja den Mittelstand in der Schweiz schwächen.

Die Juso will mit der Initiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» eine Besteuerung von 50 Prozent auf Erbschaften von über 50 Millionen Franken. Die Einnahmen sollen ausschliesslich in soziale Klimaschutzmassnahmen investiert werden und zu zwei Dritteln an den Bund und zu einem Drittel an den Kanton fliessen.

Die Vorlage zu den kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitwohnungen stellte der Nidwaldner Ständerat Hans Wicki vor. Der Eigenmietwert strafe vor allem ältere Menschen und junge Familien, sagte Wicki. «Darum sollte er abgeschafft werden». Einzelne Delegierte aus der Westschweiz sprachen sich in der Diskussion gegen die Vorlage aus. Der schlechte Kompromiss sei abzulehnen, sagte ein Delegierter aus Genf.

Über die Vorlage zu den kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften befindet das Schweizer Stimmvolk am 28. September. Bei einer Ablehnung bleibt die Besteuerung des Eigenmietwerts bestehen. Bei Annahme durch Volk und Stände erhalten die Kantone die Möglichkeit, individuell über eine stärkere Besteuerung von Zweitwohnungen zu entscheiden.

(sda)

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