Das Bundesstrafgericht hat die Täterin der Messerattacke von Lugano zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Die 29-jährige Frau wurde des mehrfach versuchten Mordes und der Widerhandlung gegen das IS-/Al-Kaida-Gesetz schuldig befunden. Die Tessinerin habe kaltblütig und skrupellos gehandelt, sagte die vorsitzende Richterin bei der Urteilseröffnung am Montag in Bellinzona.
Das Gericht auferlegte der Tessinerin zudem eine stationäre Massnahme in einer geschlossenen Anstalt. Die 29-Jährige muss des Weiteren eine Geldstrafe von 2000 Franken bezahlen, da sie ohne Anmeldung bei der Kantonspolizei der Prostitution nachging. Die schwerer verletzte Frau, welche im Prozess als Privatklägerin auftrat, erhält eine Entschädigung von 30'000 Franken.
Die Tessinerin habe bei ihrer Messerattacke gegen zwei zufällig ausgewählte Frauen im Einkaufszentrum Manor Lugano kaltblütig und skrupellos gehandelt, sagte die vorsitzende Richterin bei der Begründung des Urteils vor Bundesstrafgericht. Die Frau habe egoistisch agiert und Verachtung für das Leben anderer gezeigt.
Die 29-Jährige sei stolz darauf, ein terroristisches Attentat verübt zu haben, hielt die Richterin weiter fest. Das einzige Bedauern der Frau betreffe den Umstand, dass ihre Opfer bei der Messerattacke nicht ums Leben gekommen seien. Die Täterin habe eine aussergewöhnliche Gefühlskälte und Grausamkeit an den Tag gelegt. Die Tat der 29-Jährigen auf den «Ausdruck einer Krankheit» zu reduzieren, wäre falsch, resümierte die Richterin.
Während der Verhandlung vor Bundesstrafgericht hatten zwei Gutachter bei der Frau eine nicht-organische Psychose sowie leicht eingeschränkte geistige Fähigkeiten diagnostiziert. Laut den beiden Psychiatern war die Schuldfähigkeit der Angeklagten mittelgradig beeinflusst. Der erste Gutachter hatte betont, dass die Messerattacke trotz Psychose der Angeklagten nicht als «impulsive Handlung» zu klassifizieren sei.
Die 29-Jährige hatte im November 2020 in Lugano zwei Frauen mit einem Messer attackiert und sich dabei auf den Islamischen Staat berufen. Vor der Tat liess sich die Frau in der Haushaltswarenabteilung des Warenhauses Manor in Lugano von einer Verkäuferin ein scharfes Brotmesser empfehlen. Damit stach sie auf zwei zufällig ausgewählte Frauen ein. Beide wurden bei der Messerattacke verletzt, eine von ihnen schwer.
Die Bundesanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren. Die Angeklagte habe nicht einmal in Anbetracht der Bilder der Schnittwunden ihrer Opfer Reue oder Bedauern gezeigt, sagte die Staatsanwältin des Bundes. Zudem habe die 29-Jährige festgehalten, dass sie das Attentat wiederholen würde, wenn auch nicht in der Schweiz.
Die Verteidigung forderte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. Sie argumentierte vor Gericht, dass die Angeklagte gar nicht wirklich zum Islam konvertiert und deshalb von der Widerhandlung gegen das IS-/Al-Kaida-Gesetz freizusprechen sei.
Die Bundesanwaltschaft will gemäss Mitteilung vom Montag nach Vorliegen des schriftlich begründeten Urteils über das weitere Vorgehen entscheiden. (sda)