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Homosexueller Gambier weggewiesen: Schweiz verletzt Menschenrechte

Homosexueller Gambier weggewiesen: Schweiz verletzt laut Gericht Menschenrechte

17.11.2020, 11:11
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ARCHIVBILD ZUM SCHEITERN DES EINSPRUCHS DER GROSSBANK UBS VOR DEM EUROPAEISCHEN GERICHTSHOF FUER MENSCHENRECHTE -- Blick auf die Eingangsfassade des neuen Europaeischen Gerichtshofs fuer Menschenrecht ...
Der Europäische Gerichtshof für MenschenrechteBild: EPA DPA

Die Schweiz hat nicht genügend abgeklärt, ob ein aus Gambia stammender Mann bei einer Wegweisung wegen seiner Homosexualität gefährdet wäre. Damit hat die Schweiz gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden.

Nachdem der Gambier und sein Schweizer Lebenspartner ihre Partnerschaft 2014 hatten eintragen lassen, stellte der Schweizer ein Gesuch um Familiennachzug. Dies wurde abgelehnt, weil der Gambier in der Schweiz straffällig geworden war und nach insgesamt drei abgelehnten Asylgesuchen illegal in der Schweiz weilte.

Der EGMR hält in seinem am Dienstag veröffentlichten Entscheid fest, dass die Rückweisung in ein Land, in dem Homosexualität verboten ist, keine Konventionsverletzung darstelle.

Allerdings habe die Schweiz im konkreten Fall nicht ausreichend abgeklärt, ob für den Betroffenen die Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung in Gambia besteht. Weiter sei nicht geklärt worden, ob die Behörden gegen eine solche Behandlung durch nicht staatliche Akteure vorgehen würden. (aeg/sda)

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22 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Der Buchstabe I (Zusammenhang wie Duschvorhang)
17.11.2020 13:18registriert Januar 2020
"Dies wurde abgelehnt, weil der Gambier in der Schweiz straffällig geworden war und nach insgesamt drei abgelehnten Asylgesuchen illegal in der Schweiz weilte."

Ja, hast halt verkackt, ob schwul oder nicht.
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Imfall
17.11.2020 11:46registriert März 2016
Nun

wenn man seine Chance dermassen schlecht nutzt, kann man schon von selber schuld sprechen

"weil der Gambier in der Schweiz straffällig geworden war und nach insgesamt drei abgelehnten Asylgesuchen illegal in der Schweiz weilte."
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tzhkuda7
17.11.2020 13:00registriert Juni 2015
Eine Rückweisung von ihm ist unangebracht wenn er dafür den Tod in seinem land findet.

Seine ganze Familie deswegen aus Gambia in die Schweiz bringen?
Nein danke!
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