Fehler der Behörden kostet IV-Bezieherin 20'000 Franken – Nachzahlung abgelehnt
Sandra F. lebt seit 25 Jahren mit Rückenschmerzen, nach einem Unfall und mehreren Operationen wird ihre Wirbelsäule durch Schrauben gestützt. Sie erhält deshalb eine IV-Rente.
Nun stellt sich heraus: Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons (SVA) hat ihr über Jahre eine zu niedrige Rente ausbezahlt. Eine komplette Rentennachzahlung wird abgelehnt. Dies versteht Sandra F. nicht, wie sie im Interview mit dem «SRF» sagt.
Am Anfang steht die Scheidung
Begonnen habe alles mit der Scheidung von ihrem Lebenspartner im Jahr 2015. Daraufhin meldete sie ihren neuen Zivilstand bei der IV und der SVA. Die IV-Stelle des Kantons Thurgau habe jedoch versäumt, die Änderung korrekt zu hinterlegen und der IV anzugeben. Als Sandra F. bei der SVA nachfragte, passierte nichts.
Dadurch hat die Betroffene rund 10 Jahre lang eine zu niedrige IV-Rente erhalten.
Anfang 2025 wurde der Fehler bei der SVA bemerkt. Sandra F. erhielt daraufhin eine neue Verfügung. Ihr wurde gesagt, ihre Rente würde rückwirkend höher ausfallen. Die SVA zahlt ihr jedoch nur die letzten fünf Jahre zurück. Alle älteren Ansprüche seien verjährt.
Konkret heisst das, Sandra F. erhält 24'319 ausbezahlt, das sind geschätzt 20'000 Franken weniger, als ihr eigentlich zustünden.
Kaspar Gehring ist Anwalt, spezialisiert auf Haftpflicht- und Versicherungsrecht. Er sagt im Interview mit dem SRF, dass spezielle Sicherheitsmechanismen Betroffene vor genau solchen Fällen schützen sollten.
Mit den Mechanismen meint er die Beratungspflicht und die Pflicht der IV und SVA, Leistungsansprüche abzuklären. Diese hätten in diesem Fall versagt.
IV und SVA gestehen Fehler ein
Die IV-Stelle Thurgau bestätigt auf Anfrage des SRF, die Scheidung gemeldet, den neuen Zivilstand jedoch nicht erfasst oder weitergeleitet zu haben. Die Sprecherin der SVA Zürich, Daniela Aloisi, bedauert den Fehler. Auch sie sagt, die Scheidungsmeldung sei nicht verarbeitet worden.
Der Fehler der Behörden kommt Sandra F. teuer zu stehen. (nib)
