Die Elektrohandelskette MediaMarkt hat kürzlich Bose-Kopfhörer für 38.– Franken in ihrem Online-Shop angeboten – knapp 300.– wäre der übliche Verkaufspreis gewesen. Es handelte sich dabei um das Modell «Noise Cancelling 700». Innert kürzester Zeit kam es zu vielen Bestellungen.
Nachdem MediaMarkt den Fehler bemerkt hatte, wurden alle bereits getätigten Bestellungen sofort storniert.
Auf Anfrage von watson äussert sich eine Sprecherin bei MediaMarkt wie folgt zum Fall: «Leider ist MediaMarkt bei der Preiseingabe für diese Kopfhörer ein offensichtlicher Fehler unterlaufen, denn der korrekte Preis beträgt 299.95 CHF. Sobald der Fehler bemerkt wurde, hat MediaMarkt alle Bestellungen sofort storniert. MediaMarkt entschuldigt sich für die Unannehmlichkeiten.»
Ingrid Ryser, Rechtsanwältin und Informationschefin beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement EJPD ordnet die rechtliche Lage für uns ein, denn bei einem Online-Shop-Kauf greift das Schweizer Obligationenrecht (kurz: OR): «Wenn der Käufer die Offerte des Verkäufers angenommen hat, ist grundsätzlich ein Vertrag zustande gekommen. Dieser bindet beide Parteien gleichermassen.» Sprich: Mit einem Mausklick zum gültigen Kaufvertrag.
Doch: «Hat sich nun allerdings eine der beiden Parteien über einen grundlegenden Vertragsbestandteil geirrt, kann diese den Vertrag anfechten und der Vertrag ist für sie unverbindlich. Der Irrtum muss jedoch wesentlich sein. In Art. 24 Abs. 1 Ziff. 3 OR steht, dass ein solcher wesentlicher Irrtum dann vorliegt, wenn der Verkäufer sich eine Gegenleistung von erheblich geringerem Umfange hat versprechen lassen, als es sein Wille war.»
Vorliegend dürfe der Verkäufer einen solchen Irrtum geltend machen. Er habe damit die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten. «Ob eine Anfechtung bzw. der Vertragsrücktritt in einem konkreten Fall zulässig ist, kann jedoch nur ein Gericht im Einzelfall beurteilen», betont Ryser.
Juristische Fragen seien immer abstrakt und ohne umfassende Sachverhaltserhebung schwierig zu beurteilen. «Letztinstanzlich kann – wie gesagt – nur ein Gericht über einen konkreten Sachverhalt urteilen.»
Und wie urteilst du?