Im kommenden Jahr steigen die AHV-Beiträge. Aber zumindest Hausbesitzer, Internetnutzer und -nutzerinnen und Bauern sowie Unternehmen können von verschiedenen Vergünstigungen und Verbesserungen profitieren. Eine Übersicht über die Erlasse, die am 1. Januar 2020 in Kraft treten:
Im Mai 2019 hat das Stimmvolk die AHV-Steuervorlage an der Urne angenommen. In der Folge steigt der AHV-Beitragssatz um 0,3 Prozentpunkte. Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden getragen.
Alte Banknoten können unbegrenzt lange eingetauscht werden und nicht nur während 20 Jahren wie bisher. Die neue Regelung gilt für Banknoten ab der sechsten Serie, die 1976 ausgegeben wurde. Bisher konnten Noten während der Frist zwar noch bei der Nationalbank umgetauscht, aber nicht mehr für Zahlungen verwendet werden.
Für Personenwagen gilt neu ein Zielwert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer. Importeure, die diesen Durchschnittswert nicht erreichen, zahlen eine Sanktion. Für Autokäuferinnen und -käufer soll die verbesserte Energieetikette für mehr Transparenz sorgen. Der neue Zielwert muss darauf angegeben werden.
Hausbesitzer können ab 2020 von neuen Abzügen bei der direkten Bundessteuer profitieren. Auslagen für energiesparende Investitionen und Rückbaukosten können auf drei aufeinanderfolgende Steuerperioden verteilt werden. Es handelt sich um eine Massnahme zur Umsetzung der Energiestrategie.
Die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen werden reduziert. Die Einspeisevergütung sinkt auf 9 Rappen pro Kilowattstunde, der Grundbeitrag der Einmalvergütung von 1400 auf 1000 Franken. Damit macht der Bundesrat Gelder für einen rascheren Abbau der Wartelisten frei.
Die Mindestgeschwindigkeit in der Internet-Grundversorgung wird von 3 auf 10 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) erhöht. Die Mindestgeschwindigkeit für den Upload steigt von 0,3 auf 1 Mbit/s. Die Vorgabe umsetzen muss die Swisscom, welche die Konzession für die Grundversorgung besitzt.
Der Anlegerschutz wird punktuell verbessert. Mit dem Finanzdienstleistungsgesetz wird geregelt, wie Kundinnen und Kunden über Finanzinstrumente informiert werden müssen. Mit dem Finanzinstitutsgesetz werden neu auch die unabhängigen Vermögensverwalter einer Aufsicht unterstellt.
Die Promillegrenze für Gummibootfahrer wird aufgehoben. Diese war erst vor sechs Jahren eingeführt worden. Grund für die Aufhebung ist, dass die Freizeitkapitäne kaum kontrolliert werden können. Weiterhin gilt aber, dass das Boot nur von fahrtüchtigen Personen gesteuert werden darf. Der Zustand muss im Einzelfall abgeklärt werden.
Heiratswillige Brautleute stossen auf weniger bürokratische Hürden. Die Wartefrist von zehn Tagen zwischen Ehevorbereitung und Trauung wird gestrichen. Damit kann direkt nach dem positiven Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens eine Trauung durchgeführt werden. An den Voraussetzungen für die Eheschliessung ändert sich nichts.
Bisher sind Ansprüche aus Personenschäden nach zehn Jahren verjährt. Diese Frist stellte sich zum Beispiel für Asbestopfer als zu kurz heraus. Die Verjährungsfrist wird daher auf 20 Jahre verlängert.
Ordnungsbussen sind künftig auch ausserhalb des Strassenverkehrs möglich. Beispiele für Verstösse, die im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden können, sind das Rauchen in öffentlichen Räumen, Cannabis-Konsum, Telefonieren auf dem Velo oder der unsachgemässe Transport von Waffen. Die maximale Höhe der Busse beträgt 300 Franken.
Krebserkrankungen werden in der ganzen Schweiz vollständig und einheitlich im nationalen Krebsregister erfasst. Ärzte und Spitäler müssen genau definierte Daten liefern. Die Kantone sind verpflichtet, ein Krebsregister zu führen oder sich einem bestehenden Register anzuschliessen.
Im Risikoausgleich der obligatorischen Krankenversicherung werden neu pharmazeutische Kostengruppen berücksichtigt. So können Patientinnen und Patienten ermittelt werden, die an kostenintensiven chronischen Krankheiten leiden. Die Versichertenstruktur der einzelnen Kassen wird dadurch besser ausgeglichen, was die Jagd nach jungen, gesunden Versicherten weniger interessant macht.
Die kantonalen Steuerprivilegien für Holdings und andere Statusgesellschaften werden abgeschafft. Die Schweiz reagiert damit auf internationalen Druck. Gleichzeitig werden international akzeptierte Vergünstigungen eingeführt, darunter die Patentbox und der erhöhte Forschungsabzug.
Für Grossbanken gelten strengere Eigenmittelvorschriften. Für die UBS und die Credit Suisse beläuft sich der Mehrbedarf auf rund 24 Milliarden Franken. Kleine und besonders gut kapitalisierte Banken und Wertpapierhäuser profitieren von administrativen Vereinfachungen und Einsparungen.
Das Fungizid Chlorothalonil wird verboten. Die Zulassung hat der Bundesrat schon Mitte Dezember verboten, ab Anfang 2020 dürfen Produkte mit dem Wirkstoff nicht mehr eingesetzt werden. Grund ist, dass negative Auswirkungen auf die Gesundheit nicht ausgeschlossen werden können.
Das Schreddern lebender Küken wird verboten. Bis anhin wurden in einigen Brütereien männliche Tiere mit dieser Methode getötet. Weiterhin erlaubt ist die Tötung mit CO2.
Tierhaltungs-Kontrollen in problematischen Landwirtschaftsbetrieben werden verstärkt. Künftig müssen 40 Prozent der Kontrollen unangemeldet erfolgen. Problematische Betriebe werden regelmässiger, unproblematische dafür weniger oft kontrolliert.
Für Schafe und Ziegen wird eine Tierverkehrsdatenbank eingeführt. Vor dem 1. Januar 2020 geborene Tiere müssen mit einer zweiten Ohrmarke gekennzeichnet werden. Für Schafe ist eine elektronische Ohrmarke Pflicht, während bei Ziegen der Tierhalter zwischen Ohrmarken mit oder ohne Mikrochip wählen kann.
In Notfällen kann die Armee zivile Behörden und Private rascher und einfacher unterstützen. Unter anderem werden die hohen Anforderungen an die Haftpflichtversicherung gesenkt, die bisher für die Nutzung von Helikoptern gegolten haben.
Der Finanzausgleich wird schrittweise angepasst. Grund dafür ist, dass die Nehmerkantone heute mehr Geld erhalten als ursprünglich geplant, während die Geberkantone zu viel bezahlen. Das wird nun teilweise korrigiert. Das Geld, das der Bund dabei einspart, wird auch in Zukunft für den Finanzausgleich eingesetzt.
Die Mitarbeiterinnen der Bundesverwaltung dürfen künftig nach dem Erreichen des AHV-Alters bis zum Alter von 65 Jahren weiterarbeiten, wenn sie dies möchten. Sie werden damit in dieser Hinsicht den männlichen Kollegen gleichgestellt. Die Frauen haben nach Erreichen des AHV-Alters mit 64 Jahren Anspruch auf ein neues Arbeitsverhältnis zu den gleichen Anstellungsbedingungen.
Die Schweiz und die EU verknüpfen ihre Emissionshandelssysteme. Schweizer Unternehmen können ihre Emissionsrechte damit künftig auch im grösseren EU-Markt handeln. Bisher umfasst das Schweizer Emissionshandelssystem etwas mehr als 50 emissionsintensive Industrieanlagen. Wegen der kleinen Teilnehmerzahl funktionierte der Schweizer Markt bisher nur bedingt.
Der Bund engagiert sich stärker gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Neu gibt es eine Rechtsgrundlage für Präventionsprojekte und Sensibilisierungskampagnen. Mit den dafür vorgesehenen Mitteln kann der Bund eigene Programme und Projekte durchführen, aber auch private Organisationen unterstützen. (sda)
Wie wäre es vorher endlich mit einheitlichen Steuersätzen für die ganze Schweiz gewesen und dem Beenden dieses völlig unverständlichen Dunping- und Einsparungswettbewerbs?
Vielleicht würde der Finanzausgleich dann automatisch weniger einseitig und es wäre sogar noch Geld übrig...
Darf Syngenta am Standort Schweiz weiterhin Chlorothalonil produzieren?
Wurde Chlorothalonil auch in Wandfarben (Biozide) eingesetzt? Werden entsprechende Gebäude (Teile) rückgebaut und entsorgt?