Neun Mädchen hat der 43-jährige Thomas (Name geändert) während 17 Jahren missbraucht. Die Kinder wurden als Tageskinder von seiner damaligen Frau beaufsichtigt oder gehören der Verwandtschaft beziehungsweise dem Freundeskreis an.
Thomas berührte seine Opfer intim oder befriedigte sich an ihnen oral. Bei mindestens zwei Kindern kam es zu Analsex, bei einem damals neunjährigen Mädchen zu vaginalem Geschlechtsverkehr. Von einzelnen der Opfer, die zur Tatzeit zwischen drei und vierzehn Jahre alt waren, machte er Fotos vom Genitalbereich.
Gestern musste er sich vor dem Bezirksgericht in Lenzburg verantworten – wegen mehrfacher Schändung, mehrfacher, teilweise versuchter sexueller Handlung mit einem Kind sowie mehrfacher Pornografie.
Aufgrund dieses Verfahrens entliess die Stadtverwaltung Thomas als Leiter der Jugendfeuerwehr Lenzburg. In dieser Funktion liess er sich nichts zu Schulden kommen.
Aufrecht sass Thomas vor den fünf Richtern. Komplett in schwarz gekleidet, die blonden Haare kurz geschnitten. Die Taten gab er fast vollumfänglich zu. «Ich bereue es sehr», sagte er. Er verabscheue die pädophilen Gedanken. «Deshalb werde ich mich chemisch kastrieren lassen.»
So könne er das hohe Rückfallrisiko stark reduzieren. «Ich bin es den Opfern und der Öffentlichkeit schuldig.» Er bat die Opfer und die Familien um Entschuldigung. «Meine Schandtaten erfüllen mich mit Scham und grosser Trauer.» Der Vater von zwei Kindern sprach dabei klar und deutlich, seine Worte wählte er mit Bedacht.
Die Beteuerungen von Thomas und seine sorgfältig gewählten Worte liessen die Staatsanwältin kalt: «Wir dürfen uns nicht von den Aussagen des Beschuldigten täuschen lassen», sagte sie in ihrem Plädoyer. «Er ist voll schuldfähig. Die Taten fanden über einen längeren Zeitraum statt. Er entschied sich immer wieder von Neuem dazu.»
Die Folgen für die Kinder seien fatal und die Auswirkungen noch nicht absehbar. Zudem habe Thomas sich mehrmals geweigert, die Therapien zu besuchen. Die Staatsanwältin forderte neun Jahre Gefängnis unbedingt und eine stationäre therapeutische Massnahme in einer geschlossenen Einrichtung.
Die beiden Fürsprecher wiesen daraufhin, dass ihre Klientinnen erheblich traumatisiert seien und heute noch litten. So sei eines der Mädchen in der Schule gemobbt worden, weil sie nach dem Sportunterricht nicht duschen wollte. Die Lehre habe es vor kurzem abbrechen müssen.
Thomas habe auf perfide Art die Zuneigung der Mädchen ausgenutzt und sie unter grossen psychischen Druck gesetzt.
Der Verteidiger machte darauf aufmerksam, dass Thomas freiwillig gestanden und detailliert Auskunft gegeben habe. Geschnappt wurde er, als eine Mutter entdeckte, wie Thomas ihrer Tochter via E-Mail Geld für sexuelle Handlungen anbot.
Als ihn daraufhin die Polizei verhörte, erzählte er von den anderen Fällen, bei denen es zu Übergriffen kam. Der Verteidiger forderte deshalb drei Jahre Freiheitsstrafe unbedingt. Die therapeutische Massnahme sei ambulant und in einer offenen Strafanstalt zu vollziehen.
Zudem sei Thomas vom Vorwurf der Schändung freizusprechen, die zwei Fälle betraf. Er argumentierte, dass dieser Tatbestand nicht zutreffe, da die Mädchen weder geistig noch körperlich beeinträchtigt seien.
Das Gericht beurteilte die Sachverhalte strenger als die Staatsanwältin. So wurde Thomas in fast allen Fällen zusätzlich der Schändung und ein Mal zudem der Vergewaltigung schuldig gesprochen.
Dafür kassiert er acht Jahre Freiheitsstrafe, vollzogen zumindest für die nächsten fünf Jahre als stationäre Massnahme. Fast allen Opfern muss er Genugtuung zwischen 500 und 20 000 Franken zahlen.
Staatsanwältin Barbara Loppacher zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. (aargauerzeitung.ch)